Klarstellung von Dr. Alexander Gauland zu Vorwürfen des Verfassungsschutzes

Dr. Alexander Gauland MdB, AfD-Ehrenvorsitzender und Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion, FotoGrafikAfD

Erklärung zur Äußerung vom 06.06.2016:
„Ja, es gibt ein Deutsch-Sein auch durch Einwanderung, […] durch ein Leben mit uns und die Anerkenntnis, dass die deutsche Leitkultur die entscheidende Kultur in diesem Lande ist und alles andere sich unterzuordnen hat, weil wir Deutsche sind. Es ist mir egal, ob einer dunkel- oder hellhäutig ist. Es ist mir nicht egal, wie er mit unseren Traditionen, mit unserer Kultur und mit unserer Sprache umgeht. Wenn er sich einfügt in dieses Land, wenn er die Traditionen lebt, wenn er das macht, was sogar manchmal Deutschen schwerfällt, unsere Sprache zu beherrschen, unsere Literatur zu lesen, dann ist er als Deutscher willkommen. Aber bitteschön, ich darf Zweifel bei Menschen haben, die nun mal die Kaaba umrunden, sie wissen worauf ich anspiele und ich muss es nicht weiter ausführen.“

Mit der von mir getätigten Aussage wollte ich weder fordern, Menschen ihren Rechtsstatus der deutschen Staatsbürgerschaft zu entziehen, oder gläubigen Muslimen selbige vorzuenthalten. Sollte durch dieses Zitat der Eindruck erweckt worden sein, ich würde behaupten, dass Menschen die eine bestimmte Religion praktizieren prinzipiell nicht zu diesem Volke gehören könnten, so weise ich diese Deutung auf das Entschiedenste zurück. Es gilt vielmehr das, was ich bereits in meiner Äußerung zu Beginn angesprochen habe: Deutscher Staatsbürger kann jeder Mensch sein, gleich welcher Religion er angehört oder welche Hautfarbe er hat.

Erklärung zur Äußerung vom 11.08.2017:
„Es gibt inzwischen zu viele Kräfte in Deutschland, die immer noch glauben, dass alle Flüchtlinge in diesem Lande versorgt und aufgepäppelt werden können, und genau das wollen wir nicht. Wir wollen in den Bundestag, um dieser Politik endlich den Garaus zu machen. […] Diese Menschen kommen über Libyen, die gehen freiwillig über Libyen ans Mittelmeer, um nach Europa eingeschleust zu werden. Aber wenn wir sagen: ‚Kehrt dahin zurück‘, dann sagen Menschenrechtsorganisationen: ‚Das könnt ihr nicht machen, denn da gelten nicht unsere Menschenrechte!‘ Was ist das für ein Irrsinn? Es gehört sich, dass diese Menschen dahin zurückgeschafft werden, wo sie hergekommen sind, und das ist mir völlig egal, was dort für ein Regime herrscht.“

Selbstverständlich sind Abschiebungen dann abzulehnen, wenn es erwiesen ist, dass in dem entsprechenden Herkunftsland der jeweiligen Person Folter oder die Todesstrafe droht. Mit meinem Redebeitrag habe ich lediglich untermauert, dass die AfD als Partei eine konsequente Anwendung der Drittstaatenregelung, welche in Art. 16 Abs. 2 GG geregelt ist, befürwortet und auf die Einhaltung der Verordnung [EU] Nr. 604/2013 (Dublin III) besteht. Folglich sind nunmehr Personen, deren Asylbegehren nicht bewilligt wurde, wieder in ihre Heimatländer zurückzuschicken, sobald die Umstände vor Ort eine solche Abschiebung rechtfertigen. Die Formulierung mag überspitzt gewesen sein, was jedoch dem Umstand geschuldet war, dass es sich hierbei um eine Wahlkampfrede gehandelt hat, deren Natur es ist, komplizierte Sachverhalte vereinfacht darzustellen, um die eigene Anhängerschaft zu motivieren und unentschlossene Wähler für sich zu gewinnen. Es handelte sich also hierbei um einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf.
11 Vgl. BVerfGE 54, 129 (137 f.); 60, 234 (241); 66, 116 (139); 82, 272 (281 f.)