Klarstellung des AfD-Landesvorstandes Sachsen zu Vorwürfen des Verfassungsschutzes

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„Wenn man bei diesen marodierenden Horden tatsächlich einen Asylanspruch prüfen muss, dann ist das europäische Rechtssystem noch kaputter, als bisher vermutet. Etwas Anderes sollte man dagegen dringend erwägen, nämlich den durchaus legitimen Schusswaffengebrauch. Wenn Hunderte von aggressiven Afrikanern auf ein paar Grenzbeamte zustürmen, mit Flammenwerfern fuchtelnd und Branntkalk werfend, dann dürfte der Einsatz von scharfer Munition schon aus Gründen der Selbstverteidigung angebracht sein. Er ist aber auch aus Gründen des Grenzschutzes angebracht. Und da sind wir wieder bei der Debatte über die ‚Festung Europa‘, die wir so dringend brauchen. Dies ist nicht der erste und wird nicht der letzte grenzverletzende Akt afrikanischer Migranten sein, der aggressive bis kriegerische Züge trägt.“ (AfD-Kreisverband Erzgebirge: geteilter Facebook-Eintrag vom 26.07.2018)

Für uns als Landespartei ist nicht aufklärbar, wer den o.g. Beitrag verfasst und veröffentlicht hat und für wie lange er auf der Facebook-Seite des Kreisverbandes Erzgebirge online war. Auch einen breiteren textlichen Zusammenhang konnten wir nicht mehr herstellen.Wir können uns nur der Einschätzung des Gutachters anschließen, der ja bereits hervorhebt, dass die Frage der Möglichkeit legitimen Schusswaffengebrauchs angesprochen wird vor dem Hintergrund der damaligen gewaltsamen Grenzverletzungen in der spanischen Exklave Ceuta an der marokkanischen Küste. Als weiteren Hintergrund sehen wir zwingend die Debatte, die durch eine Äußerung von […]über die Möglichkeit des Schusswaffengebrauchs an der deutschen Außengrenze ausgelöst worden war. Diese Debatte dürfte Mitte 2018 bei den möglichen Autoren des Beitrags noch sehr präsent gewesen sein. Bei diesem Vorgang aus der Zeit des Höhepunktes der von der Merkel-Regierung tatenlos hingenommenen illegalen Grenzverletzungen zitierte […] lediglich die in Deutschland geltende Rechtslage zur Anwendung unmittelbaren Zwanges. Auf diese Rechtslage kommt ja auch der Gutachter zu Recht zu sprechen und es deutet nichts darauf hin, dass der Autor des Textes zu illegalem Schusswaffengebrauch auffordern wollte. Eingedenk der Tatsache, dass […] damals einer unglaublichen Hetzkampagne vonseiten der etablierten Medien ausgesetzt war, halten wir den etwas echauffierten Ton der beanstandeten Äußerung als in dieser hitzig geführten Debatte durchaus vertretbar.Wir hoffen, Ihnen und uns allen hiermit in der Auseinandersetzung mit den falschen Unterstellungen und unzutreffenden rechtlichen Wertungen durch die Regierungsseite weiter geholfen zu heben. Für Rückfragen und zur Besprechung weiterer Schritte gegen diesen Angriff auf die demokratischen Oppositionsrechte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.