Der Generalbundesanwalt sollte nach dem Hanau-Attentat zurücktreten

Beatrix von Storch MdB, stellvertretende AfD-Bundessprecherin, FotoAfD

Trotz den Anhaltspunkten über den Verfolgungswahn des Täters hatte die Bundesanwaltschaft seit November 2019 nichts unternommen.

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Beatrix von Storch, Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Innenausschuss, erklärt zu den aktuellen Entwicklungen im Fall des Amoklaufes von Hanau:

„Der Generalbundesanwalt hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November von dem Verfolgungswahn und dem extremistischen Weltbild des Mordschützen von Hanau gewusst hat. Trotzdem ist nichts geschehen. Er ist offensichtlich nicht überwacht worden, sein Waffenschein ist nicht eingezogen worden – das ist ein totales Versagen der Bundesbehörden. Die richtige Reaktion ist jetzt nicht, dieses furchtbaren Verbrechen parteipolitisch gegen die AfD zu instrumentalisieren. Die Forderung, über die wir jetzt sprechen müssen, ist der Rücktritt des Generalbundesanwaltes.“

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