Aktenfälschung von GRÜNEM Stadtrat wirft Schatten auf Berliner Politik

Carsten Ubbelohde MdA, Mitglied der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, FotoAfD/CC0-Pixabay_4731717 CC0-Pixabay

Die Selbstgerechtigkeit GRÜNER Politiker hat einen neuen Höchststand erreicht.

‘Kreuzberger Nächte sind lang’, dürfte es aktuell in der Parteizentrale der GRÜNEN im Bezirk heißen, angesichts des Geständnisses ihres Bezirksstadtrats Florian Schmidt, Akten gefälscht zu haben. Schmidt hatte zugegeben, Akten manipuliert zu haben, um der Opposition und der Presse keine Möglichkeit für eine öffentlichkeitswirksame Kritik an seiner Politik bieten zu wollen. Carsten Ubbelohde MdA, in der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus zuständig für die Stadtbezirke, fordert den sofortigen Rücktritt des GRÜNEN Bezirksstadtrats, der in der Vergangenheit bereits durch andere Unregelmäßigkeiten auffiel, was seine GRÜNEN Parteifreunde aber wohlwollend zu übersehen schienen.

Für Ubbelohde ist der Bogen nun endgültig überspannt und Baustadtrat Schmidt müsse unverzüglich zurücktreten: „Getrieben von sozialistischer Ideologie, Klimahysterie und Autohass hat Schmidt den Boden von Recht und Ordnung verlassen. Er ist zu einem Fall für die Gerichte und damit zu einer untragbaren Belastung für die gesamte Stadt geworden. Es bleibt nur eine sofortige Entfernung aus dem Amt. Zudem müssen die Altparteien angesichts dieses drastischen Vorfalls von Urkundenfälschung im Amt endlich ihren Kurs hin zu einer ökofaschistischen DDR 2.0 korrigieren, ihre ideologischen Scheuklappen ablegen und wieder die Interessen der Berliner Bürger vertreten.“

Wie es aktuell aussieht, hat Schmidt gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, wenn man die „Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien“ (GGO) § 55 Abs.1 zugrunde legt: „Die Schriftgutverwaltung dient der Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns. Stand und Entwicklung der Vorgangsbearbeitung müssen jederzeit im Rahmen der Aufbewahrungsfristen aus den Akten nachvollziehbar sein. Dabei ist zu gewährleisten, dass das zur Akte genommene Schriftgut vollständig und vor Veränderung geschützt verfügbar ist. Diese Anforderungen gelten gleichermaßen für elektronische oder in Papierform geführte Akten“.

„Damit ist nicht nur eine weitere Amtsführung von Schmidt ausgeschlossen, sondern auch eine strafrechtliche Konsequenz unausweichlich“, stellt Ubbelohde fest.