Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit einer derartigen Steuer sind angebracht.
Udo Hemmelgarn, Obmann der AfD-Fraktion im Bundestagsausschuss Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen, erteilt Überlegungen in der SPD zur Einführung einer ‘Bodenwertzuwachssteuer’ eine Absage und verweist dabei u.a. auch auf verfassungsrechtliche Bedenken:
„Man hat den Eindruck, dass die einzig verbliebene Fähigkeit der SPD darin besteht, neue Steuern zu erfinden und diese hemmungslos an den Bürger weiterzugeben. Der Vorschlag zur Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer lässt neben einer ausgeprägten wirtschaftspolitischen Inkompetenz auch eine erschreckende Neigung erkennen, sich am Geld anderer Leute zu vergreifen. Das Ganze ist umso schlimmer, als die SPD die Misere auf dem Wohnungsmarkt zu einem erheblichen Teil mit zu verantworten hat.
Abgesehen davon, dass eine solche Steuer schlicht nicht praktikabel ist, da sie mit einem enormen Aufwand zur Ermittlung eines möglichen Wertzuwachses verbunden wäre, stellt sich auch die Frage, wie die SPD verfahren will, wenn die Bodenpreise wieder fallen. Will sie dann Geld an die Grundstückseigentümer zurückerstatten? Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit einer derartigen Steuer sind dabei angebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat ein ‚Steuererfindungsrecht‘ außerhalb des grundgesetzlichen Rahmens mit Beschluss vom 13.April 2017 (Az.: 2 BvL 6/13) ausdrücklich abgelehnt. Es wäre angebracht gewesen, wenn sich die SPD in ihren Erklärungen wenigstens ansatzweise mit diesen Problemen auseinandergesetzt hätte“, sagt Hemmelgarn.