Bundestag verweigert sich AfD-Antrag, den in EU-Ländern praktizierten illegalen Fang- und Tötungsmethoden von Vögeln entgegenzuwirken.
Entgegen den eigenen Ankündigungen hat die Große Koalition bisher keinen eigenen Antrag zum EU-weiten Vogelschutz gestellt. Der Antrag der AfD-Bundestagsfraktion, bei der EU-Kommission den Vogelschutz und das Verbot illegaler Fang- und Tötungsmethoden durchzusetzen, wurde im Bundestag vor einem halben Jahr abgelehnt.
Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Andreas Bleck, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages: „Der Vogelschutz wird in der Europäischen Union konterkariert. Die Große Koalition hat wieder einmal groß angekündigt und nicht geliefert. Es ist traurig, dass Millionen gefährdete Vögel aus parteipolitisch motivierten Gründen sterben mussten und weiterhin auch müssen. Der Antrag der AfD-Fraktion war in den zentralen Forderungen zustimmungsfähig. Ich fordere die Große Koalition auf, endlich ihre Hausaufgaben zu machen.
Gefährdete Vögel, die in Deutschland geschützt sind, werden in ihren Durchzugs- und Überwinterungsgebieten in Frankreich, Italien, Spanien, Malta und Zypern nach wie vor mit illegalen Fang- und Tötungsmethoden wie Klappnetzen, Schlingen, Steinquetschen und Leimruten bejagt. Vor dem Hintergrund des Engagements der Europäischen Kommission hinsichtlich der nächsten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten im Jahr 2020 ist das völlig unverständlich“, so Bleck.