AfD-Forderung teilweise umgesetzt: Meisterpflicht wird wieder eingeführt

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Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen ist nur ein Tippelschritt in die richtige Richtung.

Die AfD sieht sich mit der teilweisen Wiedereinführung der Meisterpflicht in ihrer langjährigen Forderung bestätigt und erwartet die Ausweitung auf alle 54 Handwerksberufe.

Mario Beger, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion in Sachsen und Handwerksmeister, erklärt: „Die AfD wirkt, auch wenn sie nicht in der Regierung ist. Seit dem Einzug in den Sächsischen Landtag haben wir immer wieder die Einführung der Meisterpflicht gefordert (6/8315). Durch den Druck unserer Wahlerfolge sah sich nun die Regierung gezwungen, eine weitere Baustelle ihrer Fehlpolitik zu korrigieren. Als Fliesenleger-Meister freut es mich besonders, dass u.a. meine Branche nun in Sachsen wieder eine qualitativ hochwertige Zukunft hat. In Sachsen war die Ausbildung von Lehrlingen fast zum Erliegen gekommen. Da nur Meister ausbilden dürfen, gab es vor zwei Jahren noch ganze fünf Fliesenleger-Lehrlinge, wie meine Anfrage (6/14189) ergab“, so Beger.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Dirk Lerche, sagt: „Die Novellierung der Handwerksordnung von 2004 durch die grünliberale Agenda von SPD-Kanzler Gerhard Schröder war ein Schlag ins Gesicht des deutschen Handwerks. Die Azubi-Zahlen brachen ein und eine unproduktive Akademisierungsoffensive wurde bis heute politisch durchgedrückt. Die Wiederaufnahme von nur 12 Gewerken in die Handwerksordnung kann dabei nur als ein kleiner Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden.

Meine Fraktion und ich fordern schon lange, dass alle 54 Gewerke, die 2004 zulassungsfrei geworden sind, nun wieder meisterpflichtig werden. Dies gilt für alle Berufe aus der Anlage B1 der Handwerksordnung. Anscheinend konnte oder wollte sich die Landesregierung nicht auf Bundesebene durchsetzen. Obwohl gerade Mecklenburg-Vorpommern mit seiner Grenznähe viele Probleme mit der Billig-Konkurrenz aus dem Osten hat.

Was ‚europarechtlich‘ möglich ist, sollen unsere Handwerkskammern oder Innungen entscheiden und keine EU-Hinterstübchen. Bestehende Betriebe genießen natürlich rechtlichen Bestandsschutz. Welche Berufe welche Anforderungen benötigen, um sichere und vernünftige Ergebnisse zu erzielen, wissen unsere heimischen Handwerker selber am besten. Die AfD-Landtagsfraktion pfuscht niemandem ins Handwerk“, so Lerche.