Öhringer Messerstecher ist vorbestrafter Asylbewerber – Warum auf freiem Fuß?

Anton Baron MdL AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, FotoAfD/Pixabay_cocoparisienne

Auf AfD-Anfrage wird bekannt: Täter war im Juli 2019 wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden, blieb aber auf freiem Fuß.

Die Messerstecherei in Öhringen vom 1. August 2019 hat den AfD-Landtagsabgeordneten für den Wahlkreis Hohenlohe, Anton Baron, zu einer kleinen Anfrage veranlasst: „Ich wollte mit der Anfrage detaillierte Informationen zu dem Täter erfragen, da leider weder von der Polizei noch von der Presse nähere Informationen zu der Person gemacht wurden. Aus der mir heute zugegangenen Antwort des Innenministeriums wurde jetzt bekannt, dass sich der Täter erst seit April 2018 in Deutschland befindet und im selben Jahr im Mai einen Asylantrag gestellt hatte. Weiterhin wurde aus der Anfrage bekannt, dass der Beschuldigte seit Juli 2019 wegen schwerer Körperverletzung rechtskräftig vorbestraft ist. Es ist mir in diesem Zusammenhang einfach schleierhaft, warum solche auffälligen Personen nach rechtskräftiger Verurteilung auf freiem Fuß bleiben dürfen. Wenn wir sie schon nicht sofort außer Landes schaffen können, müssen derartige Gewaltstraftäter bis zur Ausweisung hinter Schloss und Riegel bleiben, um unsere Bürger keiner weiteren Gefahr auszusetzen“, stellt der Abgeordnete Baron fest.