In hessischen Schwimmbädern geht es Frauen immer öfter an die Wäsche

Klaus Herrmann MdL, AfD-Landessprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Hessen, FotoAfD/Pixabay_Free-Photos

Warum wird in der Kriminalstatistik bei doppelter Staatsangehörigkeit nur die deutsche Staatsangehörigkeit erfasst?

In hessischen Schwimmbädern sind die Straftaten gegen die sexuelle Selbsbestimmung stark angestiegen. Waren es im Jahr 2014 noch 36 gemeldete Fälle, so liegt die Zahl der sexuellen Belästigungen im 2018 bei 62 und hat sich damit nahezu verdoppelt. Im gleichen Zeitraum gab es auch einen Anstieg bei den Rohheitsdelikten von 77 auf 90 Straftaten. Insgesamt besaßen bei Gewaltstraftaten in Hallen- und Freibädern von 38 ermittelten Tatverdächtigen 17 eine ausländische und 19 eine deutsche Staatsangehörigkeit. Das ergab eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag.

„Ob diese Zahlen die tatsächliche Kriminalität in hessischen Schwimmbädern abbilden, ist fraglich, denn gerade bei Körperverletzungs- und Sexualdelikten kommen viele Vorfälle gar nicht erst zur Anzeige. Wir haben in diesem Bereich ein Dunkelfeld von bis zu 94%“, sagt Klaus Herrmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag. „Die Verdoppelung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zeigt: Für Frauen werden Besuche in hessischen Schwimmbädern zu einem immer größeren Risiko“, ergänzt Dirk Gaw, stellvertretender innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag.

„Ausländer sind bei Gewaltstraftaten als Tatverdächtige deutlich überproportional beteiligt“, sagt Herrmann. Dazu komme, dass das Ministerium des Innern und für Sport keine Auskunft darüber geben könne, wie viele der Tatverdächtigen eine doppelte Staatsangehörigkeit haben. „In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird bei doppelter Staatsangehörigkeit nur die deutsche Staatsangehörigkeit erfasst“, erklärt Gaw.

Unverständlich erscheint es, dass laut Auskunft des Innenministeriums die Gemeinden keine Melde- und Anzeigepflicht haben, wenn es um Vorfälle in kommunalen Schwimmbädern geht. Daher könne auch die Frage nicht umfassend beantwortet werden, wie viele Badegäste und Badepersonal tatsächlich durch Ausschreitungen verletzt wurden.