Gericht bestätigt AfD: Verbot eines AfD-Bürgerdialogs war nicht rechtens.
Mit einem Verbot eines AfD-Bürgerdialogs in einem Gymnasium hatte der Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) in den Wahlkampf einzugreifen versucht. Das Verwaltungsgericht Potsdam wiederum gab der AfD Recht und urteilte, dass die vom OB angeführten Gründe für die fristlose Kündigung des Vertrags für den AfD-Bürgerdialog nicht tragfähig seien. Bereits beim Abschluss des Vertrags im Juni habe der Stadt klar sein müssen, dass die Veranstaltung angesichts der zeitlichen Nähe zu den Landtagswahlen auch dem Wahlkampf diene, so das Gericht.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg, Thomas Jung, sieht darin einen weiteren Beleg dafür, dass der SPD nicht an einem fairen Landtagswahlkampf gelegen ist: „Wenn sogenannte Politikwissenschaftler oder andere Linke in hohen Positionen erklären, die AfD mit allen Mitteln bekämpfen zu wollen, dann ist das doch nur ein trauriger Versuch, von den eigenen Versäumnissen, falschen Versprechungen und Fehlern abzulenken. Wir wollen einen fairen, sachlichen und gerechten Wahlkampf. Die Altparteien mit ihren Versprechungen sind am Ende. Jetzt versuchen sie ihre Macht mit Verboten zu sichern, bevor sie den Wähler mit weiteren Steuern aufs Heizen und Autofahren, mit dem Abbau von Arbeitsplätzen durch den Kohleausstieg oder mit der Freilassung von mutmaßlichen Verbrechern quälen. Doch die Richter haben das zum Glück nicht unterstützt und gaben uns Recht“, sagt Jung.