Souveränität Deutschlands durch Zusatz-Protokoll zum VN-Sozialpakt in Gefahr

Martin Sichert MdB, AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

Nach der Ratifizierung des Zusatzprotokolls können NGOs wie Seawatch oder Pro-Asyl die Bundesrepublik künftig mit Klagen überfluten.

Die Bundesregierung sieht keine Probleme mit einer Ratifizierung des sogenannten Zusatzprotokolls zum Sozialpakt der Vereinten Nationen, da es angeblich „nicht rechtsverbindlich“ sei, so die Antwort der Regierung auf eine Anfrage der AfD.

Dem widerspricht der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, der sich auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beruft: „Der Wissenschaftliche Dienst hat zum genannten Protokoll bereits im April 2015 konstatiert, dass durch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls eine ‚eigene Rechtsprechung‘ der Vereinten Nationen entwickelt wird. Er widerspricht somit der Argumentation der Bundesregierung, dass das Zusatzprotokoll ohne rechtliche Konsequenzen für Deutschland bleiben wird“, sagt Sichert.

Das Zusatzprotokoll ermöglicht Individualbeschwerden, die vor einem Gremium der Vereinten Nationen geführt werden. Darüber hinaus ermöglicht es auch Personengruppen (NGOs) stellvertretend und sogar ohne Zustimmung der Betroffenen den Beschwerdeweg.

Sichert warnt eindringlich vor den Folgen einer Ratifizierung: „Unsere Souveränität und unser Rechtsstaat sind in Gefahr. Daher fordere ich Union und SPD auf, die Ratifizierung des Zusatzprotokolls abzulehnen. NGOs wie Seawatch, Pro-Asyl und ähnliche werden es kaum erwarten können, Verfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten. Spanien hat das Protokoll bereits ratifiziert und erste Beschwerdeverfahren wurden erfolgreich durchgesetzt.“

Ausführungen des Wissenschaftlicher Dienst unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/406078/ecd6b0e5c140a6d49ff5d4de0e15f5f4/WD-2-066-15-pdf-data.pdf