Ziel des AfD-Gesetzentwurfes ist es, ‚Terrorhilfe‘ in jeder Erscheinungsform effektiver verfolgen zu können.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 15. Mai 2019 über einen Antrag der Fraktion der AfD beraten, mit welchem die Strafvorschrift der „Bildung terroristischer Vereinigungen“ (§ 129 a StGB) fortentwickelt werden sollte. Der entsprechende Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt i. R., hält die vorgeschlagenen Ergänzungen für wichtig, weil damit Lücken der Strafbarkeit geschlossen und die Arbeit der Ermittlungsbehörden effizienter durchgeführt werden könnten: „Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf sollen lediglich Strafbarkeitslücken, die einer Anwendung von § 129 a StGB in Fällen der versuchten Unterstützung oder Werbung für eine terroristische Vereinigung beziehungsweise in Fällen der versuchten Gründung einer oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung entgegenstehen, geschlossen werden. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, ‚Terrorhilfe‘ in jeder Erscheinungsform effektiv und effizient verfolgen zu können.“
„Die Strafvorschrift der ‚Bildung terroristischer Vereinigungen‘ stammt aus der Zeit, als der Staat sich gegen Angriffe einer zunächst als Baader-Meinhof-Bande, dann als Rote-Armee-Fraktion bezeichneten Terrorgruppe zur Wehr setzen musste. Dieser Tatbestand hat gleichwohl nichts an Aktualität eingebüßt, im Gegenteil: Deutschland sieht sich in Zeiten sperrangelweit offener Grenzen einem ernst zu nehmenden terroristischen Bedrohungspotential ausgesetzt, und die Bevölkerung erwartet – übrigens vollkommen zu Recht – vom Gesetzgeber, dass er der Exekutive und der Judikative die geeigneten rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung bereitstellt.“
„Dass die anderen Fraktionen, obgleich das Vorhandensein der aufgezeigten Strafbarkeitslücken evident ist, sich selbst der Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu diesem Thema verweigern, spricht nur für deren eigene Ignoranz. Wenn die Ermittlungsbehörden wegen ebendieser Lücken keine Erkenntnisse gewinnen können, oder wenn die ersten Terrorhelfer wegen ebendieser Lücken freigesprochen werden müssen, wird der Aufschrei groß sein – und erst dann, wenn es zu spät ist, wird man sich der Forderung der AfD erinnern. Wer so Terrorbekämpfung betreiben oder besser gesagt nicht betreiben will, handelt verantwortungslos.“