Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland bleibt bei seiner Rechtsauffassung im Fall Sayn-Wittgenstein. Er hat daher am 27. April 2019 einstimmig entschieden, der Argumentation des AfD-Landesschiedsgerichts Schleswig-Holstein nicht zu folgen und das Bundesschiedsgericht der AfD anzurufen, um Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Partei ausschließen zu lassen.
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