AfD-Fraktion warnt vor einer fatalen Signalwirkung.
Wer als Straftäter zu einer Geldstrafe verurteilt wird, muss bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit gegebenenfalls damit rechnen, dass er möglicherweise die Strafe „abzusitzen“ hat. Der juristische Fachausdruck dafür lautet „Ersatzfreiheitsstrafe“. Um dieses Thema ging es am 3. April 2019 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen einer Anhörung von Sachverständigen, die zum Gesetzentwurf der Fraktion der LINKE „Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe“ gehört wurden.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz, Staatsanwalt a. D., fasst das Ergebnis der Anhörung zusammen: „Es kommt nicht häufig vor, dass Sachverständige so einhellig einen vorgelegten Gesetzentwurf als unrealistisch und nicht umsetzbar ablehnen. Die Vorstellung einer völligen Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe lässt nicht nur jeglichen Praxisbezug vermissen; eine solche Regelung würde auch dazu führen, dass Kriminelle, die es darauf anlegen, praktisch straflos gestellt würden – etwas, was einer Kapitulation des Gemeinwesens ‚Rechtsstaat‘ gleichkäme.“
„Der Rechtsstaat nähme aber doppelten Schaden, da diejenigen zu einer Geldstrafe verurteilten Straftäter, die sich wenigstens um Schuldausgleich und Sühne bemühen und – irgendwie – die Strafzahlung leisten, es sich überlegen würden, warum sie zur ‚Rechtstreue‘ zurückfinden sollten – wenn es auch ‚ohne‘ geht. Die Signalwirkung wäre fatal.“
„Nein, eine völlige Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe wäre ein Irrweg. Zwar führte die Anhörung der Experten zu der Erkenntnis, dass über einige problematische Einzelaspekte nachgedacht werden sollte; solange aber keine gleichwertigen und vor allem wirkungsgleichen Regelungsvorschläge vorgelegt werden, wird man an dem bewährten Instrumentarium festhalten müssen – insbesondere, damit der Rechtsstaat auch weiterhin von allen akzeptiert und respektiert wird!“
Die Fraktion der Alternative für Deutschland hat angekündigt, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen.