Finger weg von einer Änderung im bestehenden Abstammungsrecht!

Jens Maier MdB, Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Rechtsausschusss, FotoAfD

Die Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss hat die AfD-Fraktion in ihrer kritischen Grundhaltung bestärkt.

Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages fand am 18. März 2019 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen auf Ehen von Personen gleichen Geschlechts“ statt. Gegenstand waren Entwürfe der GRÜNEN und der Bundesregierung, wonach u.a. in Ehen weiblicher Homosexueller einem Kind eine „Co-Mutter“ neben der natürlichen Mutter abstammungsrechtlich zugeordnet werden soll.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, Obmann der AfD im Rechtsausschuss, warnt davor, dass mit einer derartigen Änderung im Abstammungsrecht die bestehenden familienrechtlichen Strukturen außer Kraft gesetzt werden: „Die Anhörung der Experten hat – abgesehen von einer Minderzahl vernachlässigenswerter, weil ideologisch verbrämter Meinungen – eindeutig die Schwächen der vorgelegten Entwürfe aufgezeigt. Hauptkritikpunkte waren und sind die angebliche Entbehrlichkeit einer Kindeswohlprüfung sowie die fehlende Möglichkeit des Kindes, zu einem späteren Zeitpunkt die widernatürliche ‚Abstammung‘ von einer ‚Co-Mutter‘ anfechten zu können. Vor allem aber würde eine solche Regelung einen Strukturbruch im Abstammungsrecht bedeuten – schließlich liegt es auf der Hand, dass der biologisch-juristische Begriff der ‚Abstammung‘ nicht durch ein gewillkürtes Rechtskonstrukt ersetzt werden kann.“

„Nein, hier soll über die Hintertür des Abstammungsrechts einer weiteren Zersetzung familienrechtlicher Strukturen Vorschub geleistet werden. Wohl eher unbeabsichtigt ergaben sich im Verlauf der Anhörung dann mögliche Weiterungen, wie beispielsweise die Diskussion über eine ‚Mehrelternschaft‘, also die Zuordnung von mehr als zwei Elternteilen für ein Kind, gezeigt hat. Hier gilt es, Irrwege als solche aufzuzeigen und deren Beschreitung zu verhindern. Die Anhörung der Sachverständigen hat die AfD-Fraktion in ihrer kritischen Grundhaltung nur bestärkt; hier kommt nur eine Ablehnung der vorgelegten Gesetzesvorhaben in Frage!“