Dass die sich bürgerlich gebenden Parteien das Untergraben von Demokratie unterstützen, lässt für die Zukunft Übles befürchten.
In der Sitzungswoche vom 11. bis 15. Februar 2019 hatte die AfD-Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung im Wahlrecht und in den politischen Parteien in den Bundestag eingebracht. Hintergrund ist die Praxis von Parteien, die Aufstellung von Parlamentskandidaten unter Anwendung sogenannter Quoten vorzunehmen, was gegen wesentliche Grundsätze demokratischer Wahlen verstößt. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht vor, im Bundeswahlgesetz und im Parteiengesetz klarzustellen, dass Parteien demokratische Beteiligungsrechte nicht wegen des Geschlechts, der Abstammung oder einer der anderen in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes genannten Eigenschaften vorenthalten dürfen.
In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag sprachen sich alle anderen Fraktionen gegen eine solche Klarstellung aus und damit für die Fortsetzung dieser undemokratischen Praxis.
Für Fabian Jacobi MdB der AfD-Bundestagsfraktion war die Debatte im Bundestag „eine aufschlussreiche, vor allem aber erschreckende Stunde. Dass die drei offen sozialistischen Parteien im Parlament von ihren eigenen Verirrungen nicht würden ablassen wollen, war ja zu erwarten. Dass aber die anderen, nach eigenem Bekunden sich als bürgerlich verstehen wollenden Parteien das emsige Untergraben von Freiheit und Demokratie bestenfalls passiv hinnehmen, schlimmstenfalls gar unterstützen, das lässt für die Zukunft Übles befürchten. Die Debatte hat jedenfalls gezeigt, dass die AfD tatsächlich die einzige Partei ist, die der Zersetzung unserer Republik durch eine ebenso menschenverachtende wie demokratiefeindliche Quotenideologie konsequent entgegentritt“, so Jacobi.
Der Gesetzentwurf der AfD und die Aufzeichnung der Debatte im Parlament sind auf der Seite des Bundestags unter https://dbtg.tv/fvid/7328772 zu finden.