AfD für Zuverlässigkeitsüberprüfung im Landtag BW – andere Parteien ziehen nach

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Alle beruflich im Landtag tätigen Personen sollten einer verpflichtenden po­lizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden.

Die Sicherheit und die Integrität im Landtag sind für die Fraktion der AfD ein besonderes Anliegen. Deswegen hat die AfD ein eigenes Sicherheitskonzept erarbeitet und dem Präsidium am 3. Juli 2018 zur Umsetzung einen ausführlichen Vorschlag einer Hausordnung und Vorschläge für die Novellierung von Fraktions- und Abgeordnetengesetz unterbreitet. Nach Ablehnung hat die AfD die Vorschläge am 11. Juli 2018 als Gesetz eingebracht (Drucksache 16/4452). Die von der AfD vorgeleg­ten Vorschläge sind rigoros sicherheitsbezogen, ausgewogen und rechtsstaatskonform. Die Vor­schläge haben zwei Stoßrichtungen:

Erstens sollen sie Kriminelle aus dem Parlament heraushalten. Die Sicherheit im Landtag soll davon profitieren, indem ausnahmslos alle beruflich im Landtag tätigen Personen einer verpflichtenden po­lizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, unabhängig von der rechtlichen Ausge­staltung des Tätigkeitsverhältnisses, wobei Beamte und Angestellte gleichermaßen von den Regelun­gen erfasst sind. Eingeholt werden soll zwingend eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszent­ralregister. Wenn darin eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat auftaucht, soll der Zu­tritt ins Parlament eingeschränkt werden. Zudem soll die Finanzierung solcher Mitarbeiter durch Steuergeld entfallen. Dabei nimmt die AfD aber die zu der Problematik ergangene Rechtsprechung auf. Das soll nur gelten, wenn im konkreten Einzelfall eine Gefährdung parlamentarischer Schutzgü­ter zu erwarten ist.

Zweitens will die AfD den grassierenden Filz bekämpfen, indem Vetternwirtschaft durch Beschäfti­gung Angehöriger, homosexueller Lebenspartner und wirtschaftlich verbundener Personen verboten wird. Die AfD hat damit vor allem die Praxis der Überkreuzbeschäftigungen zwischen Abgeordneten im Visier.

Auf Druck der eingereichten AfD-Vorschläge haben sich Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und FDP bislang nur halbherzig zu einer milden Form der Polizeiüberprüfung bereiterklärt, die erhebliche rechtliche Schwächen hat. Antifilzregeln fehlen völlig. Im Gegensatz zur AfD sehen die vom Block der etablierten Kartellparteien als Reaktion nachgeschobenen Vorschläge nicht einmal eine unbe­schränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister vor. Im Rahmen der Hausordnung soll die Polizei lediglich angefragt werden, während eine Definition des Zuverlässigkeitsmaßstabes unterbleibt. Diese Verfahrensweise birgt die Gefahr des Missbrauchs, ist klientelorientiert und im Ernstfall ge­richtlich nicht haltbar. Die AfD hat die Landtagspräsidentin und den beratenden juristischen Dienst des Landtages auf die Mangelhaftigkeit hingewiesen. Bislang verschließen sich Grüne, CDU, SPD und FDP aber den Verbesserungsvorschlägen der AfD.

Die Altparteiler wollen nicht alle beruflich im Landtag tätigen Personen gleich behandeln. Ausnah­men sollen nach ihrer Vorstellung insbesondere für Beamte gelten, wohlwissend, daß im Gegensatz zur AfD die übrigen Parteien von Grünen, CDU, SPD und FDP vielfach auf beamtete Parteisoldaten bauen und neu eintretende Mitarbeiter im Parlament verbeamten. Diese Praxis ist aus Sicht der AfD fragwürdig, da Beamte grundsätzlich parteipolitisch neutral sein sollen. Warum vorbestrafte Beamte aber weiter ohne Aufwerfen der Sicherheitsfrage im Landesparlament geduldet werden, können wohl nur die Personalverantwortlichen der Altparteien nachvollziehen. Die Sorge der AfD ist keine Theorie. Das Beamtenrecht sieht vor, daß bei Verurteilungen bis zu unter einem Jahr das Beamten­verhältnis aufrechterhalten bleibt. Bei Angestellten würde hingegen die Tür zum Landtag zugeschla­gen.

Die Vorstellungen der Etablierten haben zudem eine erhebliche Mißbrauchsgefahr. So verweigert sich die Altparteienfront einer Definition des Zuverlässigkeitsmaßstabes. Die Hürde der Zuverlässig­keit bleibt damit konturenlos. Die AfD weist darauf hin, daß polizeilich auffällig schon derjenige wer­den könnte, gegen den ein politischer Gegner eine Strafanzeige richtet. Mit juristischen Spielchen geizt die Politik bekanntermaßen nicht, gerade im Kampf gegen die rechtskonservative Opposition wird zu unfeinen Mitteln gegriffen, die erst nach Einschaltung von Gerichten korrigiert werden. Die Präsidentin erhielte damit zukünftig ein Schwert in die Hand, mit der sie die Arbeit von mißliebigen politischen Fraktionen und Abgeordneten nachhaltig beschränken kann. Diese Absicht ist unüberseh­bar. So betonten die Vertreter der Etablierten in den bisherigen Stellungnahmen stets, es ginge ihnen um die Bekämpfung von Extremismus. Im Entwurfstext ist davon freilich nichts zu lesen. Zudem kommt dabei ein weiterer Kritikpunkt der AfD zum Tragen. Die Planung der Altparteien sieht das Le­gen der Entscheidung über die Zuerkennung oder Ablehnung der Zuverlässigkeit allein in die Hand der Landtagspräsidentin vor. Eine Zustimmung der Präsidiumsmitglieder wird nicht eingeholt. Die Entwürfe von Grünen, CDU, SPD und FDP sehen insoweit nur eine Entscheidung im „Benehmen“, also mit bloßer Inkenntnissetzung des Präsidiums vor.