Rechnet SH-Umweltministerium Lärm-Emissionen von Windkraftanlagen schön?

Jörg Nobis MdL, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, FotoAfD/Pixabay_distel2610 CC0-Pixabay

„Windkraftanlagen, die die Gesundheit von Anwohnern schädigen, darf es in Schleswig-Holstein nicht geben.”

Der schleswig-holsteinische Verein „Gegenwind“ hat auf einer Pressekonferenz im Landeshaus schwere Vorwürfe gegen das Kieler Umweltministerium erhoben: Die Lärm-Emissionen, die von den Windkraftanlagen im Land ausgingen, würden vom Ministerium schöngerechnet, um die Energiewende im Land notfalls auch zulasten der Gesundheit betroffener Anwohner durchzudrücken. Jörg Nobis, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Wenn die Vorwürfe des Vereins ‚Gegenwind‘ zutreffen, und Jamaika bei der Berechnung der Schall-Emissionen von Windkraftanlagen tatsächlich trickst, wäre das ein Skandal. Rechenmodelle so lange anzupassen, bis gesetzliche Grenzwerte zum Gesundheits-schutz unterschritten werden, ist in jedem Fall inakzeptabel. Wer die Energiewende in Schleswig-Holstein flächendeckend umsetzen und dazu noch mehr Windkraftanlagen auch in der Nähe von Wohnbereichen errichten will, der muss den Bürgern reinen Wein einschenken – auch und gerade, wenn es um die gesundheitsschädlichen Emissionen dieser Anlagen geht. Wir fordern deshalb Umweltminister Albrecht auf, den Vorwürfen des Vereins Gegenwind jetzt nachzugehen und sicherzustellen, dass keinerlei Schönrechnerei bei der Berechnung von Grenzwerten durch das Ministerium stattfindet.

Die Bürger Schleswig-Holsteins haben hier ein Recht auf maximale Transparenz – und darauf, dass die Landesregierung die Einhaltung geltender Emissionsschutz-Grenzwerte überall im Land sicherstellt. Die Gesundheit der betroffenen Anwohner darf nicht dem politischen Ziel einer von Jamaika forcierten Energiewende geopfert werden. Die AfD fordert deshalb für hiesige Windkraftanlagen nach wie vor einen Mindestabstand von 10H. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die Anwohner vor den gesundheitsschädlichen Schallemissionen dieser Anlagen wirklich geschützt sind.“