Rot-rot streitet über neues Polizeigesetz

Thomas Jung, MdL, AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, FotoAfD/Pixabay_Peggychoucair

Innenminister lässt Polizeibeamten im Regen stehen.

Freiheitsentziehung bei Terrorverdacht muss innerhalb von vier Wochen möglich sein, die Speicherfristen der Videoüberwachung ebenso. Bodycams von Polizisten müssen überall einsetzbar sein, die Schleierfahndung landesweit gelten.

Das neue Polizeigesetz Brandenburgs soll erst im November auf der Tagesordnung des Landtages stehen, so Innenminister Schröter. Grund: In der rot-roten Koalition gibt es Streit um die Ausweitung der Befugnisse für die Polizei.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:

„Bis November zu vertagen und nichts zu entschließen heißt konkret: Sie, Herr Innenminister, lassen ihre Polizeibeamten ohne die wichtigen rechtlichen Instrumentarien im Regen stehen. Die Freiheitsentziehung bei Terrorverdacht muss vier Wochen möglich sein, die Speicherfristen der Videoüberwachung müssen ebenso vier Wochen betragen. Bodycams von Polizisten müssen überall einsetzbar sein, die Schleierfahndung landesweit gelten. Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die „Online-Durchsuchung“ sind längst überfällig. Einzig die Überwachung von Gefährdern mit elektronischen Fußfesseln könnte man sich sparen, wenn man sie gleich abschieben würde. Aber das tun Sie ja auch nicht. Was bis November passiert, ist genau nichts. Und danach kommt die Weichspüllösung. Sie versündigen sich an ihren Mitarbeitern durch Untätigkeit.“