Antisemtische Straftaten richtig erfassen

Prof. Dr. Ralph Weber, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, FotoAfD

Insbesondere bei Migranten aus arabischen Ländern sind antisemitische und judenfeindliche Ansichten weit verbreitet.

Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion werden antisemitische Straftaten automatisch dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet, sobald keine näheren Angaben zu Täter, Tatmotiv oder Tatumständen vorliegen. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

„Aufgrund dieser Praxis ist von einer deutlichen Verzerrung der Kriminalstatistik auszugehen. Dabei ist es von hoher gesellschaftlicher Bedeutung und essentiell für die polizeiliche Präventionsarbeit, politische Straftaten richtig zu erfassen und zu kategorisieren. Antisemtische Straftaten, zu welchen keine hinreichenden Erkenntnisse vorliegen, grundsätzlich nach ‚rechts‘ zu verorten, ist zu kurzfristig gedacht und spiegelt keinesfalls die gesellschaftlich relevanten und politischen Zusammenhänge in unserem Land wider.

Antisemitismus ist heutzutage auch sehr stark zu einem importierten Problem geworden. Gerade bei Migranten aus arabischen Ländern sind antisemitische und judenfeindliche Ansichten weit verbreitet. Man erinnere sich nur an den diesjährigen Vorfall in Berlin, als am helllichten Tage ein Kippa-Träger von einem jungen Syrier mit einem Gürtel malträtiert wurde oder auch an israelkritische- bis feindliche Demonstrationszüge der antiimperialistischen Linken oder der berüchtigten Al-Quds Demo in Berlin.

Gerade in der aktuellen Situation dient die polizeiliche Kriminalstatistik, vor allem im politischen Bereich, auch immer wieder als Politikum oder als Argumentationslinie zur Verwirklichung linker Strategien. Eine korrekte und tatsachenbetonte Erfassung ist daher zwingend notwendig und eine Änderung der aktuellen Praxis mehr als überfällig. Politische Straftaten, welche nicht sicher zugeordnet werden können, müssen zukünftig in der dafür vorgesehenen Kategorie ‚nicht zuzuordnen‘ erfasst werden.“