Durch die FDP darf kein Millionenschaden zulasten der anderen Beitragszahler entstehen.
Im Juli 2018 wurde bekannt, dass die FDP 2013 nach ihrem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag Millionenschulden bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse nicht zurückgezahlt hat. Die Forderung habe zwar weiterhin Bestand, die RZVK sieht jedoch von einer gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs ab.
In diesem Zusammenhang liegt ein Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung zur Notwendigkeit eines verbesserten Rechtrahmens für die Liquidation von Fraktionen im Deutschen Bundestag vor.
Der stellvertretende Bundessprecher der AfD Kay Gottschalk dazu: “Der Bericht lässt den Gedanken aufkommen, dass sich die Altparteien ganz offensichtlich niemals, nicht mal nach dem Ausscheiden der PDS 2002, juristisch damit befasst haben, dass Fraktionen auch wieder aus dem Bundestag ausscheiden könnten. Es sind nicht mal die einfachsten Rechtsfragen geregelt, z.B. was passiert mit den Fraktionsunterlagen nachdem die Fraktion aus dem Bundestag ausgeschieden ist.”
Bezugnehmend auf den Fall der FDP stellt der finanzpolitische Sprecher der AfD Fraktion im Bundestag fest: “Ich sehe hier sehr wohl eine Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung, die ich auch sehr empfehle, denn es kann nicht sein, dass hier durch die FDP ein Millionenschaden zulasten der anderen Beitragszahler entsteht. Laut des o.g. Berichts ist im Gegensatz zu vielen anderen Fällen, hier eindeutig geregelt, wer hier die Zuständigkeit hat. Dies ist der ehemalige Fraktionsvorstand, soweit die Geschäftsordnung der Fraktion nichts anderes bestimmt.”
Die Liquidatoren haften Gläubigern gegenüber gesamtschuldnerisch für schuldhaft verursachte Schäden. Warum setzt man dieses Recht dann nicht vor Gericht durch, wenn schon ausnahmsweise eine Regelung besteht? Schlimm genug, dass noch ausreichend Regelungslücken bestehen, die dringendst gefüllt werden müssen”, so der Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk.