Mit Kirchenasyl untergräbt die Kirche unseren Rechtsstaat

Dirk Nockemann MdL, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, FotoAfD/Pixabay_monikawl999

58 Migranten haben in Hamburg bisher Kirchenasyl in Anspruch genommen.

Trotz negativem Asylbescheid und der Pflicht, Deutschland zu verlassen, entziehen sich immer mehr Asylanten einer drohenden Abschiebung, indem sie sich zu Kirchenasylanten machen. Das belegt eine Anfrage des AfD-Innenpolitikers Dirk Nockemann von der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft. (Drucksache 21/13959). Sie bezieht sich auf eine vorherige Anfrage der AfD von April 2018 (Drucksache 21/12606). Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich 58 Personen im Kirchenasyl. Es waren Asylbewerber aus Afghanistan, Eritrea, Irak, dem Kosovo, Albanien, Mazedonien und Somalia. Bei weniger als einem Drittel handelte es sich um Christen, größtenteils waren es männliche Muslime.

Dirk Nockemann sieht in der aktuellen Gewährung von Kirchenasyl einen Vorgang, um die Dublin-III-Verordnung zu umgehen: „Heute wird Kirchenasyl dazu missbraucht, staatliche Regelungen, also Recht und Ordnung zu unterlaufen. Der Kirche steht es aber nicht zu, das Recht in die eigene Hand zu nehmen. Kirchenasyl ist ein Relikt aus der Zeit, in der noch kein Staat die Einhaltung einer Verfassung garantiert hat, in der Menschen schutzlos staatlicher Willkür ausgesetzt waren. Das ist nicht nur anmaßend, sondern untergräbt den Rechtsstaat. Wenn auf dem Weg des Kirchenasyls die Abschiebung verhindert wird, übernimmt die jeweilige Kirchengemeinde alle anfallenden Unterhaltskosten für den Asylbewerber.“

Der Dublin-III-Verordnung zufolge muss ein in Deutschland befindlicher Migrant, der bereits in einem anderen EU-Land registriert ist, auch dort seinen Asylantrag stellen. Die Überstellungsfrist der Dublin-III-Verordnung beträgt 180 Tage. Dieser Überstellung versuchen sich Migranten durch das Kirchenasyl zu entziehen. Die neueste Anfrage der AfD ergab, dass dies bisher erfolgsversprechend war und noch mehr Nachahmer auf den Plan gerufen hat.

26 Personen der 58 Kirchenasylanten vom April sind von der Dublin-III-Verordnung in das nationale Verfahren übergegangen. Bei drei Personen wurde die Abschiebung ausgesetzt, eine konnte einen Asylfolgeantrag stellen und bei einer scheiterte die Rückführung. Zu den noch verbliebenen 27 sind 46 hinzugekommen, womit sich nun 73 Personen im Kirchenasyl befinden. Zu Geschlecht und Religionszugehörigkeit schweigt der Senat: „Aufgrund der jeweils geringen Fallzahlen wird wegen des grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte der Betroffenen von den weiteren Detailangaben … abgesehen, da aufgrund dieser Detailangaben eine Reidentifizierung der Betroffenen ermöglicht werden könnte.“ Im April hinderten noch geringere Fallzahlen den Senat nicht daran, Angaben zu Geschlecht, Alter und Religion zu machen.