Dank Kirchenasyl müssen Steuerzahler die Unterkunft und Versorgung von abzuschiebenden Asylbewerbern weiter tragen

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Anklam: Kirchenasyl hebelte in fünf Fällen die Dublin-Regeln für Ausweisungen nach Polen aus.

Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion wurde das ‚Kirchenasyl‘ für fünf russische Staatsbürger in Anklam mittlerweile beendet. In der Zeit des ‚Kirchenasyls‘ lief die Frist zur Überstellung der Personen gemäß dem Dublin-Abkommen in das zuständige Land Polen ab. Nun ist Deutschland für das Asylverfahren verantwortlich.

Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Dr. Matthias Manthei: „Und wieder wurde sogenanntes Kirchenasyl dazu genutzt, internationales Recht zu brechen. Die Kirchen gehen mit Methode vor, um Überstellfristen verstreichen zu lassen. Die Landesregierung nimmt dies weiterhin tatenlos hin. De facto ist das sogenannte Kirchenasyl eine Aushebelung des Rechtsstaates.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung der betreffenden Asylbewerber muss nun weiterhin der deutsche Steuerzahler aufbringen. Die Landesregierung bleibt eine Antwort auf die Frage schuldig, weshalb die Durchführung des Asylverfahrens in unserem Nachbarland Polen eine ‚humanitäre Härte‘ sein soll. Denn eine solche Härte muss laut Vereinbarung des BAMF und den Kirchenvertretern vorliegen, um das sogenannte Kirchenasyl zu rechtfertigen.

Während der vergangenen Plenardebatte hat der Innenminister angekündigt, mit den Kirchen über das ‚Kirchenasyl‘ zu sprechen. Dabei sollte es allerdings nicht bleiben. Er muss unmissverständlich deutlich machen, dass eine solche Praxis nicht länger geduldet wird.“

Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2017/07/Anfrage-des-Abgeordneten-Dr.-Manthei-und-Antwort-der-Landesregierung.pdf

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