Shisha-Bars in Niedersachsen dem Gaststättenrecht unterwerfen

Stephan Bothe, MdL, AfD-Landtagsfraktion Niedersachsen, FotoAfD/Pixabay_Ozabot

Immer mehr Fälle von lebensgefährlichen Vergiftungen durch Shisha-Rauchen.

Je mehr Shisha-Bars es gibt, desto mehr Fälle von lebensgefährlichen Vergiftungen durch Kohlenmonoxid werden gemeldet. Nach einer Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung werden bei der Verbrennung von Kohle in Wasserpfeifen erhebliche Mengen an Stoffen freigesetzt, die gesundheitsschädlich sind – u.a. Kohlenmonoxid, Benzol sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Weil die Kohlen nicht verbrennen, sondern schwelen und verglühen, entsteht Kohlenmonoxid, welches im schlimmsten Fall zum Tod durch Ersticken führt. Da dieser Stoff mit den Sinnen nicht erfasst werden kann, ist es deutschlandweit in Shisha-Bars bereits zu lebensgefährlichen Vergiftungen gekommen, u.a. in Bremerhaven. Da Kohlenmonoxid Sauerstoff aus dem Blut drängt, hilft bei schweren Vergiftungen nur eine Sauerstoffhochdruckkammer.

„Mehrere Gesundheitsministerien haben bereits auf die Gefahren hingewiesen“, sagt Stephan Bothe MdL, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Niedersachsen. „Es ist unabdingbar, dass Betreiber von Shisha-Bars ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Im Zweifel muss ihnen das Betreiben einer Shisha- Bar untersagt werden.“

Obwohl derzeit immer mehr Shisha Bars eröffnet werden, sind diese weder dem Gastronomierecht noch dem Nichtraucherschutzgesetz unterworfen. Daher gibt es beispielsweise auch keine Bestimmungen über Belüftungsanlagen, die Kohlenmonoxid-Vergiftungen verhindern könnten. „Es existieren noch nicht einmal Hygienevorschriften für die Reinigung und Desinfizierung von Wasserpfeifen. Das birgt weitere Gefahren. Ansteckende Krankheiten werden so leicht von einen Besucher auf den anderen übertragen“, so Bothe.

Bothe fordert die niedersächsiche Landesregierung auf, Shisha-Bars dem Niedersächsischen Gaststättenrecht zu unterwerfen, Führungszeugnisse der Betreiber einzufordern, Dokumentationspflichten durchzusetzen und das Betreiben im Zweifel zu versagen.

„Auf den Tabak-Verpackungen muss des Weiteren auf die Inhaltsstoffe und die damit verbundenen Gefahren hingewiesen werden. Des Weiteren müssen zeitnah regelmäßige Kontrollen durch die Ordnungsämter durchgeführt werden, um weitere Vergiftungen zu verhindern“, sagt Stephan Bothe.