Neues Polizeigesetz: Umgang mit Terrorverdächtigen weiter unbefriedigend

Jens Ahrends MdL, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Niedersachsen, FotoAfD

Niedersachsen sollte sich an den sichersten Bundesländern orientieren.

„Bei Gefährdern müssen Richter über eine längere Inhaftierung entscheiden können“, sagt Jens Ahrends MdL. – Die AfD plädiert zudem für eine konsequente Abschiebung aller Gefährder ohne deutschen Pass.”

Die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag unterstützt grundsätzlich das geplante neue Polizeigesetz der rot-schwarzen Koalition in Niedersachsen. „Wir bedauern jedoch, dass ein solches Gesetz durch die verfehlte Politik der Bundesregierung überhaupt notwendig geworden ist“, sagt Jens Ahrends. „Das Gesetz an sich geht aber generell in die richtige Richtung und trägt dazu bei, dass unser Bundesland sicherer wird“, sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Jens Ahrends. Die AfD schließt sich hier ausdrücklich der positiven Bewertung der Sicherheitsbehörden an. Ebenfalls erfreulich ist, dass der „Taser“ im Rahmen dieses Gesetzes für die Polizei eingeführt werden soll. Die AfD-Fraktion hatte sich klar dafür ausgesprochen.

„Allerdings müssen einzelne Punkte des Gesetzentwurfes nachgebessert werden“, so Ahrends. Dort heißt es nämlich, dass Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte oder ihr Verhalten die Annahme rechtfertigen, dass sie vermutlich eine terroristische Straftat begehen wollen, für maximal 74 Tage in Haft genommen werden können. „Das reicht nicht aus“, so Jens Ahrends. „Denn was passiert, wenn der Terrorverdächtige nach maximal 74 Tagen wieder aus der Haft kommt? Danach kann er dann einfach seine Anschlagsvorbereitungen weiter betreiben, da eine vollständige Überwachung durch unsere Sicherheitsbehörden rund um die Uhr schlichtweg unmöglich sein wird und zudem hohe Kosten verursacht.“ Natürlich müsse über eine längere Inhaftierung, wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, in jedem Einzelfall ein Richter entscheiden“, betont Ahrends. Das geplante neue Polizeigesetz der rot-schwarzen Koalition sei „beim Punkt Umgang mit Gefährdern leider nur Stückwerk und löse das Problem des Umgangs mit Terrorverdächtigen nicht“. In Bayern sei das, was die AfD fordere, „schon möglich und steht so im Gesetz“, betont Ahrends. „Niedersachsen sollte sich hier an den sichersten Bundesländern orientieren.“