Handyverbot im Schulgesetz verankern!

Joachim Paul MDL, stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Rheinland-Pfalz, FotoAfD/Pixabay_3dman_eu

Handyverbot soll Unterrichtsqualität erhöhen und soziale Kompetenz der Kinder stärken.

Die Nutzung von Handys an Schulen ist in Rheinland-Pfalz nicht generell verboten. Im Schulgesetz gibt es dazu keine Regelung, jede Schule kann frei entscheiden, wie sie damit umgeht. Deshalb bringt die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz am Freitag den Antrag „Mehr Unterrichtsqualität und soziale Kompetenz – Landesweites Handyverbot an Grundschulen“ ins Plenum ein, in welchem ein im Schulgesetz verankertes Handyverbot auf dem Schulgelände gefordert wird. Nach einer einjährigen Pilotphase an den Grundschulen sollen gegebenenfalls auch die Klassen 5 bis 7 an weiterführenden Schulen mit einbezogen werden.

Dazu Joachim Paul, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Mit einem Handyverbot an den Grundschulen wollen wir die Unterrichtsqualität erhöhen. Außerdem stärkt man damit auf dem Pausenhof die soziale Kompetenz der Kinder und mindert das Mobbing-Risiko. Der Vereinzelung wird entgegen gewirkt, weil Gespräche, Spiele und ganz allgemein der Austausch in der Gruppe mehr an Raum gewinnen. Das steigert die soziale Kompetenz und die Kommunikationsfähigkeit der Kinder und fördert damit in hohem Maße die Klassengemeinschaft.“

Joachim Paul weiter: „Die bisherige Regelung ist praxisfern. Den Schulen fehlt im Umgang mit dieser Problematik die Rückendeckung durch eine landesweite Regelung. Um Konflikten aus dem Wege zu gehen, scheuen viele Schulen eine strengere Handhabung. Es ist nicht effizient und auch nicht sinnvoll, wenn jede Schule für sich einen aufwändigen Kampf mit hitzigen Diskussionen und Widerständen führen muss. Die Schulen brauchen ein starkes Signal und klare Vorgaben seitens des Landes. Vorbildcharakter hat der Freistaat Bayern, dessen Bildungspolitik in Deutschland als besonders erfolgreich gilt. In Bayern ist das Handy-Verbot im Schulgesetz verankert.“