AfD-Ausschluss bei Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten hebelt Gleichbehandlungsgrundsatz aus, fundamentale Rechte beschnitten.
Mit ihrer Organklage wehrt sich die AfD-Fraktion gegen ihren Ausschluss von der Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten durch die anderen Landtagsparteien. Der Gesetzes- und Beratungsdienst (GBD) hatte zu erkennen gegeben, dass das Gesetz auf wackeligen Füßen steht.
Im Februar 2018 hatte die AfD-Fraktion den renommierten Juristen Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider beauftragt, ein Gutachten zu dem Fall zu erstellen. Er nannte die Gesetzesänderung „fragwürdig in ihrer Motivation“ und „unvereinbar mit demokratischen Prinzipien.“ Der Gleichbehandlungsgrundsatz sei mit der Gesetzesänderung ausgehebelt worden, und die AfD wurde in einem ihrer fundamentalsten Rechte beschnitten. „Dafür ist keine Rechtfertigung zu finden“, sagte Prof. Schachtschneider im März 2018 und sieht darin einen „deutlichen Verfassungsverstoß.“
Deshalb hat die AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag am Montag den 30. Juli 2018 eine Organklage am Staatsgerichtshof Bückeburg eingereicht. Zuvor hatte die AfD-Fraktion versucht, über die abstrakte Normenkontrollklage ihre Rechte zu wahren, was jedoch durch die Stimmen der anderen Parteien verhindert worden war.
„Demokratie verlangt nach einer fairen und meinungsstarken Auseinandersetzung, sie funktioniert nicht mehr, wenn Meinungen ausgeschlossen werden, nur weil sie einemnicht gefallen”, begründet die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Dana Guth, die Organklage: „Die AfD soll offensichtlich darin gehindert werden, ihren Wählerauftrag zu erfüllen. Die AfD wird jedoch alles tun, was nötig ist, um den Auftrag der Wähler gerecht zu werden und eine Pluralität der Meinungen wiederherzustellen.“