Die EU-Bürokratie blockiert die Handwerksbetriebe in Europa, statt ihre Arbeit zu erleichtern.
Elektrisch beleuchtete Schwibbögen und Pyramiden aus dem Erzgebirge gelten ab Mitte August 2018 nach den neuen EU-Regelungen im Elektrogesetz als Elektrokleingeräte. Nach Angaben des MDR entstehen allen Herstellern zusätzliche Kosten sowie die Nachweispflicht für eine fachgerechte Entsorgung. Verstöße können bis zu einem sechsstelligen Betrag bestraft werden.
Dazu kommentiert der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen, Mario Beger: „Mit dieser unsinnigen EU-Regelung ruiniert man die erzgebirgischen Hersteller, die schon gegen Billigimporte und Plagiate ankämpfen müssen. Wieder einmal zeigt sich, dass die EU-Krake mit ihrer sinnfreien Bürokratie nicht die Arbeit der Handwerksbetriebe in Europa erleichtert, sondern blockiert. Es gibt keinerlei Rechtfertigung, warum beleuchtete Schwibbögen als Elektrokleingeräte gelten sollen und der Gesetzgeber die Hersteller zwingt, sich bei der Stiftung ‘Elektro-Altgeräte Register’ für mehrere hundert Euro anzumelden.
Diese Willkür und Schikane der EU muss aufhören. Die Regelung bringt keine Vorteile für die Handwerksbetriebe, sondern belastet die kleinen, meist sogar nur ‚Ein-Mann-Betriebe‘, unnötig. Zumal die Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich erfolgt und unterschiedliche Registrierungspflichten bestehen.
Die AfD-Fraktion fordert, dass beleuchtete Kleinkunst, Schwibbögen und Pyramiden, nicht als Elektroschrott gelten und von der Regelung ausgenommen werden.“
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