„Volksstimme.de“ muss Gegendarstellung zum fehlerhaften ‘Faktencheck” über AfD-Veranstaltung veröffentlichen!

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Wer falsch zitiert, sollte das Wort ‘Fakten’ nicht in den Mund nehmen.

Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass die Internetplattform „Volksstimme.de“ eine Gegendarstellung bezüglich ihrer Berichterstattung über einen Bürgerdialog der AfD-Fraktion in Stendal veröffentlichen muss. Unter dem Titel „Viel Stimmung, wenig Information“ hatte die Volksstimme am 8. Juni 2018 auf ihrer Internetseite einen sogenannten ‘Faktencheck’ veröffentlicht, der Äußerungen der auf der Veranstaltung anwesenden AfD-Abgeordneten durch ihre falsche Zitation ad absurdum führen sollte.

Dazu sagt der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund: „Das heutige Urteil des Landgerichts Magdeburg ist für die AfD ein voller Erfolg im Kampf gegen die unausgewogene, oft parteiische und schlichtweg falsche AfD-Berichterstattung. Das Gericht hat unserer Fraktion in allen drei strittigen Punkten Recht gegeben und damit eine klare Botschaft an alle Journalisten gesendet. Wir als AfD hoffen, dass von diesem Urteil eine gewisse Signalwirkung ausgeht und unsere Bürger dazu animiert, Medienberichte generell kritisch zu hinterfragen. Journalismus darf keine Meinungsmache unter dem Deckmantel der Pressefreiheit sein. Wir werden uns auch weiterhin juristisch gegen falsche Berichterstattungen wehren.“