Vor Gericht ist es kaum möglich, erfolgreich gegen Steuern zu klagen.
Zum Rundfunkbeitrag-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 erklärt Ronald Gläser, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:
„Das Bundesverfassungsgericht hatte die Chance, den Rundfunkbeitrag den technischen Möglichkeiten und den Erfordernissen unserer Zeit anzupassen. Damit hätte es am Tag des Steuerzahlers einen kleinen Schritt zur Entlastung der Bürger tun können. Leider hat Karlsruhe diese Chance verpasst.
Der Rundfunkbeitrag gehört abgeschafft. Nur wer die öffentlich-rechtlichen Programme schauen will, sollte auch dafür bezahlen müssen. Hilfsweise könnte die Gebühr an das Nutzerverhalten gekoppelt werden. Mein Vorschlag: Wer 1 Minute schaut, zahlt 1 Cent. Dann würde jemand, der 1 Stunde am Tag einschaltet, ungefähr so viel bezahlen wie bisher. Wer nicht schaut, zahlt nichts. Wer mehr schaut, entsprechend mehr.
Durch das Urteil ist jetzt klar: Vor Gericht ist Steuern immer schwer beizukommen. So funktioniert das nicht. Die Abschaffung der Rundfunkgebühr ist eine Angelegenheit, die wir nicht juristisch, sondern politisch durchsetzen müssen. Ich begrüße daher das Volksbegehren zur Aufkündigung des Rundfunkbeitrages in Berlin durch den Verein ‚Direkte Demokratie Jetzt‘.“