Künftig sollten deren Programme sich auf die Grundversorgung mit Informationen und auf regionale Belange beschränken.
Joachim Paul, medienpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, äußert sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags: „Das Urteil bedeutet nur, dass der Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig erhoben wird. Das heißt aber nicht, dass die gegenwärtige Regelung – jeder zahlt für immer – die beste ist. Sie ist weder unantastbar noch alternativlos.“
Joachim Paul weiter: „Es geht nun darum, eine vollständige Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vorzunehmen. In Zukunft soll sich deren Programm auf die sogenannte Grundversorgung und auf regionale Belange beschränken. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wie wir ihn heute kennen, ist weit von dem entfernt, was ihm ursprünglich als Aufgabe zugedacht war: Die Grundversorgung der Bürger mit Informationen. Heute haben wir einen nimmersatten Staatsfunk, der uns jedes Jahr Milliarden kostet und ständig in dreister Art und Weise mehr Geld fordert. Deshalb muss die gegenwärtige Regelung dringend verbessert werden.“