Mit Empfehlung für “drittes Geschlecht” spielt sich Bundesverfassungsgericht als Gesetzgeber auf

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Im Sinne der Einhaltung der Gewaltenteilung sollten derartige “Empfehlungen” eines Gerichts unterbleiben.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche empfohlen, ein drittes Geschlecht in das Geburtenregister aufzunehmen.

Die Alternative für Deutschland lehnt derartige Eingriffe in die Gesetzgebung seitens des Bundesverfassungsgerichts ab, wie in der Pressemitteilung der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, deutlich wird: „Seit Ende 2013 darf ein Kind ohne Angaben über das Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Eine Grundrechtsverletzung durch die Festlegung auf ein Geschlecht kann daher gar nicht vorliegen.

“Dass das Bundesverfassungsgericht sich zum wiederholten Mal als Gesetzgeber hervortue, müsse entschieden zurückgewiesen werden. Die Gewaltenteilung dürfe durch abstruse genderpolitische Empfehlungen nicht untergraben werden. “Der gestaltungspolitische Anspruch der Verfassungsrichter ist klar zurückzuweisen”, führte Alice Weidel witer aus und ergänzte: “Karlsruhe ist nicht der bessere Gesetzgeber und schon gar nicht vom Souverän, dem Bürger, legitimiert.“