Fraktionen der Altparteien verhindern Schweigeminute im Bundestag

Thomas Seitz, MdB, Abgeordneter der AfD-Bundestagsfraktion

„Der Bundestag ist der richtige Ort für das Gedenken an die brutal ermordete Susanna.”

Die AfD-Fraktion im Bundestag rief heute zu Sitzungsbeginn dazu auf, der in Wiesbaden von einem abgelehnten Asylbewerber getöteten Susanna (14) im Bundestag zu gedenken. Lediglich die AfD-Fraktion beteiligte sich hieran. Sitzungspräsidentin Claudia Roth ignorierte die Schweigeminute und verwies den AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz vom Rednerpult. Seitz dazu:

„Der Bundestag ist der richtige Ort für das Gedenken an die brutal ermordete Susanna. Ihren Eltern und Angehörigen gehört unser ganzes Mitgefühl.

Als Susannas vermeintlicher Mörder aus dem Irak nach Deutschland kam, gab es noch keine AfD im Bundestag. Dennoch beschämt es mich in meiner Rolle als Abgeordneter wie das Parlament hier Schuld auf sich geladen hat, weil es als Kontrolleur einer durchgedrehten Regierung versagte.

Die Reaktionen aus den anderen Fraktionen heute Morgen fand ich enttäuschend, aber leider vorhersehbar. Nicht einmal bei einer so ernsten Sache schaffen sie es, gemeinsam im Gedenken zu verharren.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, merkt an: „Die anderen Fraktionen haben erst gar nicht versucht, eine Schweigeminute für Susanna auf die Tagesordnung zu setzen. Es erschüttert mich, dass sie aber auch noch versucht haben, dies aktiv zu verhindern.“

Im Anschluss an die Schweigeminute hätte Thomas Seitz für die AfD-Fraktion zur Tagesordnung gesprochen. Dies wurde, aufgrund des Verweises vom Rednerpult, ebenfalls verhindert. Die daher nicht gehaltene Rede finden Sie im Folgenden:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,  

sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

die Absicht der Regierungsmehrheit, heute umstrittene Vorhaben kurzfristig auf die Tagesordnung zu setzen, mag zwar formal zulässig sein, ist aber in ihrer Zielrichtung empörend.

 Genauso wie mit Zusatzpunkt 6 – einem Gesetz zur Änderung des EEG – versucht die Regierungskoalition mit Zusatzpunkt 5, einem Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes, weniger die anderen Fraktionen, als vielmehr die Öffentlichkeit zu überrumpeln, um im Windschatten der anstehenden Fußballweltmeisterschaft weitgehend unbemerkt Fakten zu schaffen.

 Der entscheidende Schwerpunkt liegt hierbei auf dem skandalösen Vorhaben, die staatliche Teilfinanzierung der Parteien in schamloser Manier auszuweiten.

Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Diätenurteil von 1975 lassen sich dabei eins zu eins auf die Problematik der Parteienfinanzierung übertragen.

Gerade weil in Sachen Parteienfinanzierung die Abgeordneten ebenso wie bei Ihren Diäten in eigener Sache entscheiden, ist es zwingend geboten, für Öffentlichkeit und Durchschaubarkeit zu sorgen. Mit Heimlichkeit anstatt Transparenz verkommt der selbstbegünstigende Gesetzgebungsakt zur räuberischen Selbstbedienung.

 Es ist heute ein sprichwörtlicher «dies ater» – ein schwarzer Tag – für die parlamentarische Demokratie, denn Sie, meine Damen und Herren von Union und SPD, legen wieder einmal die Axt an die Wurzeln unserer Demokratie.

Schämen Sie sich denn nicht einmal ein wenig? Ich zitiere aus dem Urteil der Hüter unserer Verfassung:

„In einer parlamentarischen Demokratie lässt es sich nicht vermeiden, dass das Parlament in eigener Sache entscheidet, wenn es um die Festsetzung der Höhe und um die nähere Ausgestaltung der mit dem Abgeordnetenstatus verbundenen finanziellen Regelungen geht. Gerade in einem solchen Fall verlangt aber das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip, dass der gesamte Willensbildungsprozess für den Bürger durchschaubar ist und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen wird. Denn dies ist die einzige wirksame Kontrolle.

Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes. Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“

Zitat Ende –

Damit ist alles gesagt. Die Fraktion der Alternative für Deutschland tritt der kurzfristigen Aufsetzung der Zusatzpunkte 5 und 6 auf die Tagesordnung entgegen.