Strafanzeige gegen Wolfgang Kubicki

AfD-Bundestagsfraktion, FotoAfD

In einem ‘Zeit’-Interview hatte der Bundestagsvizepräsident die AfD-Fraktion diffamiert.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 23. März 2018 beschlossen, Strafanzeige und Strafantrag auf Grundlage der Paragraphen 185 bis 188 StGB gegen Wolfgang Kubicki zu erstatten.

Gegenstand ist dessen Aussage in der ‚Zeit‘, Ausgabe 13/2018, bei einer Debatte zu ‚Integration und zum Holocaust‘ sei aus den AfD-Reihen sinngemäß der Zwischenruf gekommen, man habe im ‚Dritten Reich‘ noch viel zu wenig Juden umgebracht.

„Kubicki hat sich damit wieder einmal auf unterstes Niveau begeben. Er nennt keine konkrete Person, keine konkrete Aussage und schwadroniert allein deshalb herum, um der AfD zu schaden”, sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner. „Er jongliert unbeholfen und durchsichtig mit Straftatbeständen. Das ist einem Politiker, zumal einem Bundestagsvizepräsidenten, mehr als unwürdig.”

Er solle aus Respekt vor dem Amt und dem Parlament zurücktreten und sich für seine Ausfälle entschuldigen, so Brandner. „Es ist ein weiterer niederträchtiger Versuch, unsere Fraktion auf plumpeste und übelste Art und Weise zu diffamieren. Genau das, was Kubicki permanent versucht, wenn er präsidiert. Auch da fällt er durch Inkompetenz auf. Bereits zweimal musste er zurückrudern, nachdem er AfD-Abgeordnete angegangen war: Ein Ordnungsruf von ihm wurde zurückgenommen, eine angebliche Wahrnehmung von ihm korrigiert. Viellicht hat er eine Hörschwäche.“