Es droht die Verrohung der Gesellschaft

Carsten Hütter, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Drastisch angestiegene Messerangriffe nicht mehr als Einzelfälle abtun, sondern als schwere Straftaten werten.

Die Zahl der Messerangriffe ist in Deutschland dramatisch angestiegen. Laut polizeilichem Auskunftssystem Sachsen um über 300 Prozent in den vergangenen sieben Jahren, alleine in Leipzig. Der Chef der Polizeigewerkschaft (GdP) Oliver Malchow äußerte sich in einer Pressemitteilung: „Die Verunsicherung der Bürger ist regelrecht spürbar, weil kaum noch ein Tag vergeht, an dem nicht Polizeimeldungen über gefährliche oder sogar tödliche Messerattacken bekannt werden“.

„Gerade im roten Leipzig scheinen die SPD-Stadtregierung und der CDU-Polizeipräsident Bernd Merbitz völlig die Kontrolle verloren zu haben“, sagt Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag. „Bereits letztes Jahr erklärte die Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Cathleen Martin ‚Ohne Stichschutzweste verlässt inzwischen kein Polizist mehr das Revier‘“, berichtet Hütter.

Der massive Anstieg von Messerattacken dürften nicht mehr als Einzelfälle abgetan werden, so der AfD-Landtagsabgeordnete. „Hier findet eine Verrohung der Gesellschaft statt, die sich seit dem Asylchaos verstärkt hat. Das zeigt schon deutlich die Anzahl der Todesopfer“, warnt Carsten Hütter. „Gerade Asyl-Begehrer greifen schnell zum Messer. Die Gewaltkriminalität durch Ausländer nimmt zu, das geht aus den polizeilichen Kriminalstatistiken hervor.“

Der Tod der jungen Frauen in Flensburg und Kandel, aber auch die Gewalt von Muslimen gegen muslimische Frauen sind keine Einzelfälle. Hier zeigt sich deutlich die Verachtung für die Gleichberechtigung der Frau in unserer Gesellschaft, so der AfD-Landtagsabgeordnete.

Ob Springmesser, Fallmesser, Faustmesser oder Butterfly-Messer – solche Messer sind Waffen und in Deutschland verboten. „Die AfD fordert mehr Waffenkontrollen im öffentlichen Raum sowie die Verurteilung der Täter unter voller Ausnutzung der Gesetzeslage. Dazu gehört, dass der Messerangriff als schwerwiegende Straftat bewertet wird“, so Hütter.