Untersuchungsausschuss zeigt keinen Zusammenhang von bestehenden Grenzwerten und Erkrankungen.
Basierend auf den Ergebnissen des Diesel-Untersuchungsausschusses fordert der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard eine Überprüfung des seit 2010 in Deutschland gültigen europäischen Stickstoffdioxid-Grenzwertes für Außenluft von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresdurchschnitt. Der Ruf nach Diesel-Fahrverboten sei hingegen völlig unsinnig, so der AfD-Bundestagsabgeordnete.
Marc Bernhard verweist dabei auf den Bericht des Diesel-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags vom 30.06.2017 (Bundestagsdrucksache 18/12900). Dieser kommt unter der Überschrift „II. Sachverständigenanhörung Gesundheitliche Folgen” zum dem Schluss, dass „in Deutschland keine toxikologisch bedenklichen NO2-Werte in öffentlich zugänglichen Bereichen bestehen”. Ferner gäbe es, laut Bericht, keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen ursächlich erkrankt oder gar gestorben sind.
Der Abgeordnete hatte diese Zusammenhänge bereits im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz vorgetragen, dem er als ordentliches Mitglied seit dieser Legislaturperiode angehört, und auch im Plenum die Umweltministerin dazu befragt. BM Hendricks hielt einen Zusammenhang von Stickoxiden und Todesfällen in der Vergangenheit für unwahrscheinlich.
Für wenig plausibel hält Marc Bernhard auch, dass in den sehr umweltsensiblen USA ein 2,5-fach höherer NO2-Grenzwert gilt als in Deutschland. Dieser wurde zuletzt nach umfangreicher Prüfung durch die Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (USEPA) am 14. Juli 2017 bestätigt.
Nun fordert er von der Bundesregierung, die Überprüfung des europäischen Grenzwertes von 40µg/m3 NO2 für öffentliche Bereiche herbeizuführen. Einen entsprechenden Antrag (DRS. 19/1213) brachten der AfD-Abgeordnete für den Arbeitskreis Umwelt der AfD-Bundestagsfraktion und weitere Fraktionsmitglieder in das Plenum ein.
Marc Bernhard unterstreicht: „Die Sachverständigenkommission kam vor wenigen Monaten einhellig zu dem Schluss, dass es nicht möglich ist, Gesundheitsbeeinträchtigungen durch NO2 in Konzentrationen bis 900 µg/m3 nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund wäre die Beibehaltung des 20-fach niedrigeren Grenzwertes von 40 µg/m3 übertrieben und unverhältnismäßig.” Dies gilt insbesondere auch bei einem Vergleich mit dem NO2-Grenzwert für Arbeitsplätze in Industrie und Handwerk, der bei 950 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt liegt. Dieser Wert kommt den Schlussfolgerungen der Sachverständigenkommission schon sehr viel näher. (Berlin, 15.3.2018)