Pro-Kopf-Verschuldung in Rheinland-Pfalz hat vierthöchsten Wert der Flächenländer

Michael Frisch, MdL, AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz, FotoAfD/Pixabay_moritz3201

Unter den fünf bundesweit am höchsten verschuldeten kreisfreien Städte liegen drei in Rheinland-Pfalz.

Gemäß einer veröffentlichen Mitteilung des statistischen Landesamts lag die Pro-Kopf Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen Ende 2016 bei 4.420 Euro. Dies ist der vierthöchste Wert aller Flächenländer. „Der Deutschland-Vergleich verdeutlicht, wie schlecht es um die finanzielle Lage unserer Kommunen bestellt ist“, sagt Michael Frisch, kommunalpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag.

„Der Deutschlandvergleich macht einmal mehr deutlich, wie schlecht es um die finanzielle Lage unserer Kommunen bestellt ist“, sagt Frisch. „Bei den drei höher verschuldeten Bundesländern muss man zudem berücksichtigen, dass NRW viel größere strukturelle Probleme hat und in Hessen bereits umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunalfinanzen eingeleitet wurden. Bedenkt man diese Faktoren, so stellt sich die Situation in Rheinland-Pfalz noch viel dramatischer dar“, so Frisch.

„Nicht nur im Durchschnitt schneiden die rheinland-pfälzischen Kommunen sehr schlecht ab, auch die Streuung ist besonders groß. So ist es ein weiteres Armutszeugnis, dass sich unter den fünf am höchsten verschuldeten kreisfreien Städten drei aus Rheinland-Pfalz befinden.“

Der jetzt vorgelegte Deutschlandvergleich sei dabei längst nicht der erste Warnschuss zur katastrophalen Finanzlage unserer Kommunen, so der kommunalpolitische Sprecher. „Während die Landesregierung sich seit langem darin übt, die Lage schönzurechnen und von angeblichen Mehrleistungen seitens des Landes spricht, bestätigen alle unabhängigen Erhebungen, dass eine Gesundung unserer Kommunen eben nicht stattfindet.

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die Probleme der Städte und Gemeinden endlich ernst zu nehmen und nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Dazu gehört ein effektiver Abbau von Altschulden ebenso wie eine strukturell ausreichende Finanzausstattung und die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips.“ (Mainz, 8.3.2018)