Polizisten haben Anspruch auf absoluten Schutz ihrer Privatsphäre.
Wie die Bild-Zeitung einem vertraulichen Dokument des Bundespolizeipräsidiums entnimmt, wurde ein Beamter der Bundespolizei von Islamisten zuhause bedroht, nachdem er am 24. Januar den Abschiebeflug von Düsseldorf nach Kabul begleitet hat.
Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Polizist Martin Hess: “Indem die Islamisten einen Polizisten im privaten Bereich aufsuchen und bedrohen, überschreiten sie eine rote Linie. Dies können und dürfen wir als Staat und Gesellschaft nicht dulden, sonst ist das staatliche Gewaltmonopol massiv in Gefahr. Ein Polizist übt staatliche Gewalt aus und hat daher Anspruch darauf, dass der Staat solche inakzeptablen Angriffe mit allen Mitteln verhindert. Deshalb muss lückenlos aufgeklärt werden, wie Islamisten an die Privatadresse des Bundespolizisten kommen konnten.
In der Folge muss durch effektive Gegenmaßnahmen sichergestellt werden, dass sich so etwas nicht wiederholen kann. Zudem muss unser Staat ein klares und eindeutiges Signal setzen, dass wir mit aller Entschlossenheit auf einen solchen schwerwiegenden Vorfall reagieren. Dazu sind solche Islamisten konsequent zu verfolgen, hart zu bestrafen und – sofern sie ausländische Staatsangehörige sind – sofort abzuschieben.” (Berlin, 31.1.2018)