Nicht alle Gesprächsprotokolle zwischen Landesregierung und Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege offengelegt.
Dazu erläutert der Obmann der AfD-Fraktion des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, Thomas de Jesus Fernandes:
„Wir wollen durch das Landesverfassungsgericht feststellen lassen, ob der Untersuchungsausschuss und sein Vorsitzender, Jochen Schulte (SPD), gegen Art. 34. Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verstoßen hat, indem er in der 4. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 26.06.2017 unsere Minderheitenrechte ignorierte und unsere Anträge, trotz des positiven Votums mit dem Stimmgewicht der qualifizierten Minderheit, zur Beweiserhebung ablehnte.
In der kommenden Sitzung werden durch die AfD-Fraktion nochmals die Gesprächsprotokolle zwischen der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der Landesregierung per Antrag eingefordert, die bisherige Lieferung der Gesprächsprotokolle ist wenig zufriedenstellend. Bis dato liegen uns lediglich 5 Protokolle vor, diese können bei dem Untersuchungszeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2016 kaum vollständig sein.
Eine Kleine Anfrage zu Kompetenzen und Pflichten der Landesregierung und der zuständigen Landesbehörden bei der Ausübung der subventionsrechtlichen Aufsicht über die Tätigkeit und Förderung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. und der einzelnen Spitzenverbände – Drucksache 7/1365 vom 06.12.2017 mit Termin zur Beantwortung gemäß § 64 Absatz 1 GO LT:21.12.2017 – ist bis heute ebenfalls unbeantwortet.“
Redaktioneller Hinweis:
Anfrage der AfD-Fraktion: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/40249/kompetenzen-und-pflichten-der-landesregierung-und-der-zust%c3%a4ndigen-landesbeh%c3%b6rden-bei-der-aus%c3%bcbung-der-subventionsrechtlichen-aufsicht-%c3%bcber-die.pdf