Fragestunde im Landtag verkommt zur Selbstdarstellung der Regierung von Rheinland-Pfalz

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Über Gefälligkeitsfragen der regierungstragenden Fraktionen stellt die Landesregierung ihr Handeln im positiven Licht dar.

Die Fragestunde zu Beginn einer Plenarsitzung dient grundsätzlich der Wahrnehmung des Kontrollrechtes der Abgeordneten gegenüber der Landesregierung. Sie soll entsprechend der Geschäftsordnung des Landtages Rheinland-Pfalz nicht länger als 80 Minuten dauern.

Dazu Uwe Junge, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die regierungstragenden Fraktionen nutzen die Fragestunde zunehmend dazu, Gefälligkeitsfragen an die Landesregierung zu richten, die es ihr ermöglichen ihr Handeln in einem möglichst positiven Licht darzustellen. Entsprechend ausufernd fallen die Antworten der Landesregierung aus. Alleine im Rahmen der heutigen Fragestunde entfielen auf die erste mündliche Anfrage der Abgeordneten Haller und Klomann (beide SPD) zu den Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 26 Minuten.“

Junge weiter: „Diese Handhabung widerspricht dem Sinn und Zweck der Fragestunde. Auch den regierungstragenden Fraktionen kommt die Aufgabe zu die Landesregierung zu kontrollieren. Durch Gefälligkeitsfragen jedenfalls verkommt die Fragestunde immer mehr zur Selbstdarstellung der Landesregierung, die immer weniger Zeit für kritische Fragen lässt.“

Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.

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