Mehrheit im Landtag lehnt Extremismusklausel ab

©AfD_Brandenburg_Thomas_Jung

Die Extremismusklausel soll verhindern, dass extremistische Organisationen staatlich gefördert werden.

Am Mittwoch hat der Landtag mit den Stimmen der Altparteien den Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, in Brandenburg eine Extremismusklausel einzuführen. Dadurch sollten sich beispielsweise Vereine, die durch das Land Brandenburg finanziell gefördert werden, schriftlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Damit soll verhindert werden, dass extremistische Organisationen staatlich gefördert werden.

Zur Ablehnung der Extremismusklausel teilt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Thomas Jung, mit:

„Die Debatte über die von der AfD-Fraktion geforderte Extremismusklausel hat gezeigt, dass SPD, Linke und Grüne die Gefahr, die unserer Demokratie durch den Linksextremismus droht, trotz der bürgerkriegsähnlichen Zustände während des G20-Gipfels noch immer verharmlosen.

Die CDU dagegen sieht zwar das Problem, aber hat sich dennoch gescheut, unserem Antrag zuzustimmen. Der CDU-Abgeordnete Björn Lakenmacher brachte dabei das Kunststück fertig, die Abschaffung der von der ehemaligen Familienministerien Kristina Schröder (CDU) eingeführten bundesweiten Extremismusklausel zwar als Fehler zu bezeichnen – aber gleichzeitig unseren Antrag, der ja die Klausel wieder einführen wollte, als niveaulos abzuqualifizieren. Dieses Kneifen der CDU im Kampf gegen den Linksextremismus ist völlig unverständlich und den Opfern linksextremistischer Gewalt nicht zu vermitteln.

Die rot-roten Beißhemmungen gegen linke Vereine, die ihnen nahestehen, und die bei einer Extremismusklausel Farbe für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekennen müssten, haben mich dagegen nicht überrascht. Aus dieser Richtung ist keine Hilfe bei der Bekämpfung des Linksextremismus in Brandenburg zu erwarten.“

 

Kontakt:

Marcus Schmidt
AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag
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