Per Mitgliederbefragung stimmte eine Quote von 61 Prozent für die Einberufung des nächsten AfD-Bundesparteitages als Mitgliederversammlung

Über den Modus des Bundesparteitages wird der AfD-Konvent entscheiden.

Zur Umfrage darüber, ob dem Konvent empfohlen werden (soll), einen Beschluss über die Einberufung eines Bundesparteitages als Mitgliederversammlung zu fassen?“ waren insgesamt 26.808 AfD-Mitglieder entweder per E-Mail (24.722) bzw. postalisch (2.086) eingeladen worden. Abgestimmt hatten 3.872 Mitglieder, was einer Beteiligungsquote von 14,44 Prozent entspricht.

Die Umfrage ergab eine Quote von 61,52 Prozent (2.382), die mit JA gestimmt hatten, was einer 8,89 Prozent aller befragten AfD-Mitglieder entspricht. Mit NEIN hatten 38,48 Prozent gestimmt (1.490), d.h. 5,56 Prozent aller befragten AfD-Mitglieder.

Die Entscheidung über den weiteren Ablauf liegt beim Konvent der Partei, der auf seiner nächsten Sitzung zu dieser Empfehlung einen entsprechenden Beschluss herbeiführen kann, wobei der Konvent entsprechend der Satzung der AfD eigenständig eine Entscheidung treffen kann.

Zum Thema Durchführung einer Mitgliederbefragung und Beschluss finden Sie auf der AfD-Internetseite  www.afd.de/mitgliederbefragung alle wichtigen Informationen: “Bundesparteitage der AfD finden gemäß § 11 (2) Bundessatzung immer als Delegiertenparteitage (Vertreterversammlung) statt, ‘sofern nicht der Bundesparteitag oder der Konvent beschließt, ihn als Mitgliederversammlung einzuberufen.’ Also nur ein Bundesparteitag selbst oder der Konvent, welcher sich aus 50 Vertretern der Landesverbände und 5 Vertretern des Bundesvorstandes zusammensetzt, können abweichend vom Regelfall eines Delegiertenparteitages die Modalität einer Mitgliederversammlung (Mitgliederparteitag) festlegen.”

Dr. Frauke Petry und Prof. Dr. Jörg Meuthen
Bundessprecher der Alternative für Deutschland