Verhüllungsverbot – Europäischer Gerichtshof bestätigt AfD

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Das Europäische Gerichtshof wies die klage zum Verhüllungsverbot von zwei in Belgien lebende Musliminnen ab.

In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Straße einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte am Dienstag in Straßburg bereits zum zweiten Mal nach 2014 entsprechende Verbote.

Zwei in Belgien lebende Musliminnen wollten ihr angebliches Recht einklagen, sich in der Öffentlichkeit unter dem Nikab verbergen zu dürfen. Der Gerichtshof wies die Klage ab. Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, heißt es im Urteil. Ein Gesichtsschleier gehöre nicht zum belgischen Zusammenleben.

„Damit hat der Europäische Gerichtshof unsere Positionen bestätigt“, erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete Emil Sänze. Seine Fraktionskollegin Christina Baum, Sprecherin für Integration, ergänzt: „Das Urteil bekräftigt im nachhinein unsere Initiative, einen entsprechenden Gesetzesentwurf für BaWü einzubringen. Leider ist er damals an dem Widerspruch aller anderen Parteien gescheitert, obwohl sich bei der Anhörung von Vertretern verschiedener Verbände gerade die muslimischen dafür ausgesprochen hatten. Ihnen ging der Entwurf gar nicht weit genug. Sie hätten am liebsten sogar ein Kopftuchverbot auf den Weg gebracht.“

 

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Michael Klonovsky
AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
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