Polizisten bekommen nur unter Umständen eine behördliche Rechtsschutzversicherung

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Senat gewährt nur Rechtsschutz, wenn die Beamten keinen Rechtsschutz von der Gewerkschaft erhalten, keine Rechtsschutzversicherung haben oder sich keinen Rechtsbeistand leisten können.

Der Innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Karsten Woldeit, wirft dem Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor, Polizisten um die ihnen versprochene behördliche Rechtsschutzversicherung zu bringen:

„Es ist nichts weniger als ein Skandal, dass von den im letzten Jahr für den behördlichen Rechtsschutz von Polizisten zur Verfügung stehenden 502.000 Euro gerade mal 12.000 Euro tatsächlich in diesen Zweck geflossen sind, während die restlichen 490.000 Euro zur Deckung nicht näher bezeichneter ‚anderweitiger Mehrbedarfe’ verwendet wurden. Im laufenden Jahr sieht es nicht besser aus: Bislang kamen lediglich rund 7.200 Euro Polizeibeamten zu Gute, die sich in dienstbedingten Rechtsstreitigkeiten befanden.

Fast noch skandalöser ist der Grund für dieses Missverhältnis: Anstatt nämlich den behördlichen Rechtsschutz generell zur Verfügung zu stellen, gewährt der Senat diesen nur, wenn die Beamten weder Rechtsschutz von ihrer Gewerkschaft erhalten würden, noch eine private Rechtsschutzversicherung haben und auch sonst nicht in der Lage sind, sich einen Rechtsbeistand zu leisten. Selbst dann erhalten sie den Rechtsschutz nur als Darlehen. Und sollte, was in einem Rechtsstaat fast der Normalfall ist, parallel zu dem Rechtsstreit ein Disziplinarverfahren eröffnet werden, wird ihnen nicht einmal dieser rudimentäre Schutz gewährt.

Polizisten laufen in der Ausübung ihres Dienstes permanent Gefahr, in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. Sei es, dass sie im Dienst angegriffen wurden und gegen den Täter gerichtlich vorgehen wollen, sei es, dass sie nach Einsätzen mit (meist unbegründeten) Klagen überzogen werden – der Innensenator als ihr Dienstherr lässt sie mit diesen Problemen und den finanziellen Folgen allein und sackt sich zu allem Überfluss das so gesparte Geld auch noch ein, um den eigenen Haushalt zu schonen. Das ist schäbig.

Und es wird noch schäbiger, wenn man sich daran erinnert, dass Michael Müller, dessen Einkommen ein Vielfaches von dem eines Polizeibeamten beträgt, sich den Anwalt in einem Rechtstreit, in dem es nicht um eine Angelegenheit des Regierenden Bürgermeisters, sondern eine des Abgeordneten Müller ging, von der Senatskanzlei bezahlen ließ. Während also der Regierende Bürgermeister sogar private Rechtsstreitigkeiten vom Steuerzahler bezahlen lässt, müssen Polizeibeamte, die in Folge ihres Dienstes einen Anwalt benötigen, selber sehen, wie sie klarkommen

Das ist in einem solchen Maße niederträchtig und unanständig, und es trägt eine solche Missachtung der Polizisten in sich, dass es einem den Atem verschlägt.

Ich fordere den Senat daher auf, umgehend festzulegen, dass das vom Parlament für den behördlichen Rechtsschutz bereitgestellte Geld ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden darf. Außerdem müssen die viel zu eng gefaßten Bedingungen für die Gewährung dieses Rechtsschutzes umgehend massiv erweitert werden. Der Senat sollte generell bei allen dienstlich bedingten Rechtsstreitigkeiten von Polizisten Rechtsschutz gewähren.

Es kann nicht sein, dass gewerkschaftlicher Rechtsschutz, der in erster Linie für Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber gedacht ist, oder privater Rechtsschutz, der ja nicht umsonst ‚privat’ heißt, für dienstlich bedingte Rechtsauseinandersetzungen herangezogen werden müssen. Sollte sich in Einzelfällen herausstellen, dass der behördliche Rechtsschutz zu Unrecht gewährt wurde, kann die gewährte Summe immer noch von dem Betreffenden zurückgefordert werden.”

 

 

Kontakt:

Andreas Heinzgen
AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
Heinzgen@AfD-Fraktion.berlin