Kitas: Qualität in der Betreuung muss sichergestellt bleiben

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Gesetzentwurf geht an den Betroffenen vorbei.

Zur heutigen Anhörung der Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KifoG M-V) erklärt die sozialpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Christel Weißig:

„Ich hätte mir gewünscht, dass heute auch Erzieher als Experten gehört worden wären. Ihre Einschätzung der Gesetzesänderung aus Sicht eines in der Kinderbetreuung Tätigen wäre sicherlich wertvoll gewesen. Im Übrigen kann ich mich der geäußerten Kritik anschließen.

Der Gesetzentwurf geht an den Betroffenen vorbei. Unsere Kinder müssen bestmöglich gefördert werden. Daher darf es keine Anrechnung von Auszubildenden auf den Betreuungsschlüssel geben. Auch die Erweiterung der Liste der Fachkräfte ist fragwürdig. An keiner Stelle des Gesetzentwurfes wird erwähnt, wieso gerade diese Berufe als geeignet ausgewählt wurden. Was qualifiziert einen Physiotherapeuten dazu, in der Kindererziehung tätig zu sein? Fachfremde Arbeitskräfte müssen zumindest eine vergleichbare pädagogische Ausbildung haben.

Ich befürworte allerdings die Schaffung des neuen Ausbildungsberufs für die frühkindliche Betreuung in Kindertagesstätten. Es ist wichtig, dass unsere Kinder gefördert werden. Dafür brauchen wir mehr Personal. Zumindest in diesem Punkt geht der Gesetzentwurf in die richtige Richtung.

 

Kontakt:

 

Philip Hentschel
AfD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
presse@afd-fraktion-mv.de