Der Konvent – das höchste Gremium der AfD zwischen den Bundesparteitagen

Julian Flak und Berengar Elsner von Gronow_Vorsitzende des AfD-Konvents

Der Konvent ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen der AfD Bundespartei.

Der im Juli 2015 vom Bundesparteitag mit der neuen Bundessatzung eingerichtete Konvent der Alternative für Deutschland ist spätestens seit seiner Sondersitzung vom 14. August 2016 nicht nur einer größeren Zahl von AfD-Mitgliedern, sondern auch einer breiteren Medienöffentlichkeit bekannt geworden. Damals ging es unter anderem um die Wiedervereinigung der beiden AfD-Fraktionen in Baden-Württemberg sowie um die mögliche Einberufung eines außerordentlichen Bundesparteitages zur Neuwahl des Bundesvorstandes. Trotzdem können viele unserer Mitglieder immer noch nicht so richtig einschätzen, was der Konvent eigentlich macht und wer ihm angehört. Eine gute Zusammenfassung bietet § 12 unserer Bundessatzung, der in seinem ersten Absatz eingangs definiert: „Der Konvent ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen der Bundespartei. Er kann Entscheidungen treffen, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Gesetz oder Satzung vorbehalten sind oder Beschlüsse des Bundesparteitags entgegenstehen.“

Worüber kann der Konvent beschließen?

Der Konvent beschließt insbesondere über

  • die Gründung von Vereinigungen nach § 17 Bundessatzung;
  • die Geschäftsordnungen der Gremien nach § 18 Bundessatzung;
  • die Verfahrensordnung für Mitgliederentscheide nach § 20 Bundessatzung;
  • die Verteilung der Mittel aus der staatlichen Parteienteilfinanzierung gemäß § 10 der Finanz- und Beitragsordnung;
  • den Haushaltsplan und die Finanzplanung gemäß § 17 der Finanz- und Beitragsordnung
  • die vom Bundesparteitag überwiesenen Anträge.

Wie setzt sich der Konvent zusammen?
Mitglieder des Konvents sind der Bundesschatzmeister und vier weitere vom Bundesvorstand aus seiner Mitte zu wählende Mitglieder sowie 50 Vertreter der Landesverbände.

Die fünf derzeitigen Vertreter des Bundesvorstandes im Konvent sind neben Klaus Fohrmann (als Bundesschatzmeister) Frauke Petry, Albrecht Glaser, Armin Paul Hampel und Julian Flak. Außerdem hat der Bundesvorstand sechs Ersatzvertreter benannt, die im Verhinderungsfall der Vertreter in der gewählten Reihenfolge stimmberechtigt für die jeweilige Sitzung nachrücken (die Liste der Bundesvorstands-Ersatzvertreter im Konvent wird von Jörg Meuthen angeführt).

Die Delegierten (und auch Ersatzdelegierten) der 16 Landesverbände werden wiederum von Landesparteitagen gewählt. Die Wahlen finden mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr statt.

Die Delegierten-Sitze im Konvent werden den Landesverbänden entsprechend dem Verhältnis ihrer Mitgliederzahl nach dem sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren zugeteilt. Dabei erhält jeder Landesverband mindestens einen Sitz – auch wenn er, wie aktuell der Landesverband Bremen, eigentlich zu wenig Mitglieder hat, um berücksichtigt zu werden. Die Gesamtzahl der Ländervertreter erhöht sich damit um diesen einen (derzeit Bremer) Sitz, so dass dem Konvent derzeit insgesamt 56 stimmberechtigte Delegierte angehören (fünf aus dem Bundesvorstand und 51 aus den Landesverbänden).

Der konkrete Verteilerschlüssel wird halbjährlich angepasst und richtet sich in jedem Kalenderhalbjahr nach dem Mitgliederbestand am zurückliegenden 1. Januar bzw. 1. Juli des betreffenden Jahres. Mitglieder des Bundesvorstands können übrigens nicht als Ländervertreter entsandt werden.

Für das zweite Halbjahr 2017 gilt auf der Grundlage der Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2017 folgender Verteilerschlüssel:

Nordrhein-Westfalen: 9
Baden-Württemberg: 7
Bayern: 7
Niedersachsen: 5
Hessen: 4
Rheinland-Pfalz: 3
Sachsen: 3
Berlin: 2
Brandenburg: 2
Schleswig-Holstein: 2
Thüringen: 2
Bremen: 1
Hamburg: 1
Mecklenburg-Vorpommern: 1
Saarland: 1
Sachsen-Anhalt: 1

Gesamt: 51 Ländervertreter


Wer leitet den Konvent?
Der Konvent hat zwei gleichberechtigte Vorsitzende. Die Mitglieder des Bundesvorstands und die Vertreter der Landesverbände wählen jeweils aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Die letzte Wahl fand auf der Konventssitzung am 7. Januar 2017 statt. Dabei wurden Herr Julian Flak für den Bundesvorstand sowie Herr Berengar Elsner von Gronow für die Landesverbände als Vorsitzende in ihren Ämtern bestätigt.

Jeder Vorsitzende kann eine Sitzung des Konvents im Benehmen mit dem anderen Vorsitzenden einberufen. Konventssitzungen finden in der Regel mindestens quartalsweise, bei Bedarf auch im Abstand von ungefähr zwei Monaten statt. Auf Verlangen des Bundesvorstands oder dreier Landesvorstände oder eines Viertels seiner Mitglieder ist der Konvent unverzüglich einzuberufen.