AfD sucht Schiedsrichter-Kandidaten für das Bundesschiedsgericht

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Die Bundesschiedsrichter werden auf dem Bundesparteitag in Köln am 22./23. April 2017 gewählt.

Im Rahmen des Bundesparteitages in Köln am 22./23. April 2017 sollen drei Bundesschiedsrichter sowie mehrere Ersatzschiedsrichter gewählt werden. Diese Wahlen sind u.a. durch die Änderung der Bundesschieds-gerichtsordnung, wonach das Bundesschiedsgericht aus neun Schiedsrichtern bestehen muss, die sich in bis zu drei Kammern organisieren können und von denen höchstens zwei aus demselben Landesverband stammen dürfen, erforderlich geworden. Die aktuelle Fassung der Bundesschiedsgerichtsordnung (vom 30. April 2016) finden Sie hier: https://www.alternativefuer.de/wp-content/uploads/sites/111/2017/02/SchGO-2016.pdf

Auch wenn Sie kein Delegierter sein sollten und damit nicht ordentlich am Bundesparteitag teilnehmen können, würden Sie auf Grund Ihrer vorab verbindlich erklärten Kandidatur als Gast eingeladen werden, um sich bei Bedarf den Delegierten persönlich vorzustellen.

Aufgabengebiet (gemäß § 9 der Bundesschiedsgerichtsordnung)

  • Überprüfung von Entscheidungen der Landesschiedsgerichte,
  • Entscheidung über die Anfechtung von Wahlen auf der Ebene des Bundesverbandes
  • Entscheidung über die Anfechtung sonstiger Beschlüsse von Organen des Bundesverbands
  • Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Bundesverband und Gebietsverbänden, zwischen unterschiedlichen Landesverbänden sowie zwischen Gebietsverbänden, die nicht demselben Landesverband angehören
  • Entscheidung über sonstige Streitigkeiten zur Auslegung und Anwendung des Satzungsrechts, soweit das Interesse der Partei berührt und nicht die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichts begründet ist
  • Kommunikation mit der Geschäftsstelle des Bundesschiedsgerichts sowie in Einzelfällen direkte Kommunikation mit den betroffenen Parteien.

 

Anforderungsprofil

  • Da das Bundesschiedsgericht gemäß § 4 der Bundesschiedsgerichtsordnung in der jeweiligen Kammer mit einer Besetzung von drei Schiedsrichtern – von denen zwei die Befähigung zum Richteramt haben müssen – verhandelt und entscheidet, sollen die Kandidaten über zwei juristische Staatsexamina verfügen
  • Engagement, gründliches Arbeiten, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
  • Nach Möglichkeit Erfahrung im Parteien- und Vereinsrecht
  • Zeitliche Reserven, um den Arbeitsanforderungen auch neben dem Berufsleben gerecht werden zu können.

 

Was Sie erwartet

  • eine interessante Tätigkeit mit viel Verantwortung und hohem Stellenwert für die Alternative für Deutschland
  • die Möglichkeit, die parteiinterne Rechtspflege der Alternative für Deutschland gewinnbringend zu unterstützen und damit wichtige Hilfe bei der Bewältigung der bereits aufgelaufenen und neu eintreffenden Fälle zu leisten

 

Wenn Sie genau diese Herausforderung suchen und das Anforderungsprofil erfüllen, erbitten wir eine aussagekräftige Bekundung Ihres Interesses am Schiedsrichteramt:

  • wenn Sie kein Delegierter zum Bundesparteitag sind, bis spätestens zum 31.03.2017,
  • und wenn Sie Delegierter zum Bundesparteitag sind, bis spätestens zum 14.04.2017

entweder an folgende E-Mail Adresse recht@alternativefuer.de oder postalisch an

AfD-Bundesgeschäftsstelle, Stabsbereich Personal und Recht, Schillstraße 9, 10785 Berlin.

 

Unter diesem Link können Sie diese Informationen in einer PDF-Datei herunterladen:

2017-03-08_kandidatengesuch-bundesschiedsrichter_bpt-köln