Wachpolizeidienstgesetzt in Sachsen-Anhalt ist nicht verfassungskonform

Hagen Kohl, Sprecher für den Öffentlichen Dienst der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt,

AfD-Fraktion hat Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht eingereicht.

Sachsen-Anhalt plant zum 1. März 2018 die Ausbildung von 40 Wachpolizisten. Laut Innenministerium Sachsen-Anhalt kann dies nicht realisiert werden, weil geeignete Bewerber fehlen.

Dazu sagt Hagen Kohl, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion: „Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Das sieht man am Beispiel des Wachpolizeidienstgesetzes. Anders als bei den Hilfspolizisten wurden im Wachpolizeidienstgesetz ohne Not hohe Einstellungshürden gesetzt, die sich an denen des Polizeivollzugsdienstes orientieren. Damit soll den ‚Wachpolizisten‘ auf eigenen Antrag der problemlose Übergang in den Vorbereitungsdienst des Polizeivollzugsdienstes ermöglicht werden. Diese Regelungen sind nicht verfassungskonform, sie sind kontraproduktiv, diskriminierend und unnötig. Aus diesen Gründen hat die AfD-Fraktion eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht eingereicht. Letztlich stellt sich die Frage: Warum sollten für die Polizeilaufbahn geeignete Kandidaten zunächst eine niedrigbezahlte Tätigkeit aufnehmen, anstatt sich direkt für den Vorbereitungsdienst der Polizei zu bewerben? Insofern überrascht die geringe Zahl an geeigneten Bewerbern für die Wachpolizei nicht.“

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