Staatsanwaltschaft Hamburg: Deutsche dürfen als „Köterrasse“ beschimpft werden

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AfD-Fraktion: „Urteil skandalös, aber leider absehbar“.

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg Malik Karabulut beschimpfte die Deutschen unter anderem als „Köterrasse“. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat heute eine Anzeige wegen Volksverhetzung und Beleidigung zurückgewiesen. Die Aussage bleibt damit straffrei und ist erlaubt. Karabulut ärgerte sich Ende 2016 über eine Resolution des Bundestags, die den Völkermord an den Armeniern als Genozid einstufte. Er schrieb auf Facebook: „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch. Ab jetzt könnt ihr was erleben.“

Die Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung damit, dass die Deutschen nicht als besondere Gruppe erkennbar seien. Denn bei den Deutschen handele es sich um die Bevölkerungsmehrheit und nicht um einen Teil der Bevölkerung. Als Kollektiv seien die Deutschen überhaupt nicht beleidigungsfähig.

Die AfD-Fraktion wollte Ende 2016 die Gesetzeslücke schließen und forderte in einem Antrag (Drucksache 21/6733), dass der Volksverhetzungsparagraph 130 StGB konkretisiert werden müsse, damit auch Diffamierungen gegen Deutsche als strafbar eingestuft werden.

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf: „Das Urteil ist skandalös, aber war leider auch absehbar. Der AfD-Antrag zur Konkretisierung des Volksverhetzungsparagraphen sollte genau dafür die Grundlage schaffen, dass auch Volksverhetzung gegen Deutsche bestraft wird – was nach richtiger Auslegung des Gesetzes auch derzeit schon aus dem Gesetz folgt, allerdings von vielen Staatsanwälten und Gerichten anders gesehen wird. Daher war und ist eine Klarstellung nötig. Aber leider lehnten alle anderen Parteien den Antrag ab.
Inländerfeindliche Diffamierungen müssen endlich auch als Volksverhetzung bestraft werden. Denn Volksverhetzung ist keine Einbahnstraße und darf sich nicht auf bestimmte privilegierte Gruppen beschränken. Das Argument, dass die Deutschen nicht beleidigungsfähig sind, weil diese die übergroße Mehrheit seien, entspricht längst nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Viele deutsche Kinder und Jugendliche leiden täglich unter einer inländerfeindlichen Stimmung an den Schulen. Dort sind die Deutschen häufig schon in der Minderheit, einige Schulen in Hamburg haben einen Ausländeranteil von über 90 Prozent.
Für die AfD-Fraktion besteht nach wie vor Handlungsbedarf: Der Rechtsstaat muss stetig und entschlossen weiterentwickelt werden und sich an der Lebenswirklichkeit orientieren.“

 

Kontakt:

Robert Offermann
Pressereferent
AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
presse@afd-fraktion.hamburg.de