Sächsischer Verfassungsschutz sieht keinen Extremismus bei den Muslimbrüdern

Augen auf, Herr Meyer-Plath – Wer die Scharia in unserem Land durchsetzen will, stellt sich offen gegen den demokratischen Rechtsstaat!

Mehrere Medien berichten, dass die Muslimbruderschaft über Organisationen wie die „Sächsische Begegnungsstädte“ (SBS) vermehrt Grundstücke und Liegenschaften kauft, um dem Mangel an Moscheen und religiösen Zentren in Sachsen entgegenzuwirken. Der Schwerpunkt liege in Leipzig, Riesa, Meißen, Pirna sowie Dresden, Bautzen und Görlitz. Die Muslimbrüder wollen sich damit als starke muslimische Kraft im Osten präsentieren, da es in den neuen Bundesländern – anders als im Westen – noch kein breites Angebot für Muslime gibt. Sachsens Verfassungsschutzpräsident Gordian Meyer-Plath ist der Meinung, die Muslimbrüder hätten mit Salafismus oder islamistischem Terror nichts zu tun. „Ziel der Muslimbrüder ist die Scharia in Deutschland“. Die palästinensische Terrorgruppe „Hamas“ ist eine Tochterorganisation der Muslimbrüder.

Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Kirsten Muster: „Eine sich offen zur Scharia bekennende, über die ‚Hamas‘ den islamistischen Terror unterstützende Organisation, bemüht sich um politischen Einfluss in Sachsen, aber Verfassungsschutzpräsident Meyer-Plath wiegelt ab und meint, die Muslimbrüder seien doch irgendwie gar nicht so schlimm. Fast könnte man meinen, er sei erleichtert, dass es den Muslimbrüdern ‚nur‘ um die Einführung der Scharia in Deutschland gehe. Wer die Scharia in unserem Land durchsetzen will, stellt sich offen gegen den demokratischen Rechtsstaat! Er zeigt damit, dass er unsere Gutmütigkeit und religiöse Toleranz missbraucht, um irgendwann die Hand abzuschlagen, die ihn gefüttert hat. Scharia steht für Amputationen bei Diebstahl, Steinigung bei Ehebruch oder Stockschläge für den Genuss von Alkohol. Diese mittelalterliche Form der Bestrafungen hat im aufgeklärten Deutschland nichts zu suchen. Die AfD fordert ein umgehendes Verbot der Organisation, damit nicht weitere Liegenschaften durch muslimische Terrorhelfer erworben werden können.“